Konzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt
im „Haus der offenen Tür“ Altenbeken
Erarbeitet von
Susanne Grenz, Ltg des Hauses der offenen Tür in Altenbeken
und Team
Eichendorffstraße 9
33184 Altenbeken
Stand April 2025
Inhaltsangabe
Seite
1. Einleitung
1.1. Vorwort………………………………………..……………….………………………….…...4
1.2. Ziele des partizipativ erarbeiteten Schutzkonzeptes…………………………………………...4
2. Risikoanalyse
2.1. Spezifische Risikofaktoren…………………………………………………………………….4
2.1.1. Raum- und Geländesituation……………………..…………….…………….……...4
2.1.2. Ehrenamtliches Engagement………………………..……………………………….5
2.1.3. pädagogische Settings…………………………..…………………………………...5
2.2. Weiterführende Risikoanalyse…………………..………….………………………………….5
2.2.1. Standort Altenbeken………………..………….………….…………………………………5
2.2.2. Standort Schwaney…………………………………...……………………………...6
3. Prävention
3.1. Leitbild und Verhaltenskodex…………………………..……………………………………...7
3.1.1. Leitbild…………………………………………………….………………………..7
3.1.2. Verhaltensleitlinien…………………………………………..……………………..7
3.1.3. erweiteretes Führungszeugnis…………………………………...………………….7
3.1.4. Sensibilisierung und Fortbildungen aller Mitarbeitenden…………….…………….8
3.1.5. Öffentlichkeitsarbeit………………………………..………………....…………….8
3.1.6. Qualitätsmanagement……………………………...….…………………………….8
3.2. Maßnahmen und Handlungsleitfäden zur Vehinderung sexualisierter Gewalt…...…………...9
3.2.1. Vereinbarungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen………….……………9
3.2.2. Umgang mit Fotomaterial……….…………………………………..……………...9
3.2.3. Umgang mit persönlichen Daten….………………………………………………..9
3.2.4. Umgang mit Geschenken…………………………………….……………………..9
3.2.5. Einsatz von Ehrenamtlichen……………………...…………….…………………..9
3.2.6. Projekte mit Übernachtung…………………………………...……………………10
3.2.7. Fahrten/Mitnahme……………………………………….………….….………….10
3.2.8. Vertrauliche Gesprächen…………………………………..…..…………………...10
3.2.9. Transparenz im pädagogischen Handeln……………….….………..……………..10
3.3. AnsprechpartnerInnen……………………………………..…….….…………….…………..10
3.3.1. Aufgaben der / des AnsprechpartnerIn……………….…...……………………….11
4. Intervention: hinsehen – wahrnehmen – handeln
4.1. Beschwerdesystem…………………………………………….………….…….…………….12
4.2 Handlungs- und Verhaltensempfehlungen…………………………..….……………………..12
4.3. (Beratungs-) Adressen……………………………….…………………..….………………...13
Anhang
• Risikoanalyse Mitarbeitende - Material aus „der Paritätische“ Arbeitshilfe Schutzkonzepte für die Kinder- und Jugendarbeit ausgefüllt
• Risikoanalyse mit Jugendlichen - verschriftlicht
• Risikoanalyse mit Kindern - verschriftlicht
• Selbstverpflichtungserklärung
• Formular zur Beantragung eines Führungszeugnisses
• Handlungsleitfaden im Verdachtsfall
• Interventionsplan bei (sexualisierter) Gewalt unter Gleichaltrigen innerhalb des HoT
• Dokumentationsbogen im Verdachtsfall
1. Einleitung
1.1 Vorwort
Das Haus der offenen Tür (HoT) in Altenbeken ist eine Einrichtung der offenen Kinder- und Ju-gendarbeit, die seit Januar 1992 besteht. Es wird von der evangelischen Kirchengemeinde Bad Driburg, die nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz zu den Trägern der freien Jugendhilfe gehört, getragen. Das Haus versteht sich als Freizeit-, Begegnungs- und Bildungszentrum für Kinder, Ju-gendliche und junge Erwachsene im Alter von 6 bis 26 Jahren.
Die gesellschaftliche Sensibilisierung, nicht zuletzt durch die Aufdeckung verschiedener Fälle von sexualisierter Gewalt und die Einführung eines landeskirchlichen Gesetzes zum Schutz vor sexuali-sierter Gewalt haben einen Prozess in Gang gesetzt, der Heranwachsende vor sexualisierter Gewalt schützen soll. Dieser Prozess beinhaltet neben landeskirchlich verpflichtenden Vorgaben zur Quali-fizierung von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitenden auch den Auftrag zur Erstellung von Schutzkonzepten. In Folge dieses Auftrages ist der Evangelische Kirchenkreis Paderborn und alle seine Untergliederungen aufgefordert, Schutzkonzepte zu entwickeln, so auch das Haus der offenen Tür Altenbeken.
Auch als ein Teil der freien Jugendhilfe, zum Jugendamt des Kreises Paderborn gehörend, hat sich das Haus der offenen Tür Altenbeken 2023 auf den Weg gemacht das vorliegende Schutzkonzept in einem partizipativen Entwicklungsprozess zu erstellen. Dabei eingebunden waren sowohl die uns anvertrauten Kinder, die jugendlichen Besuchenden des Hauses, ehrenamtlich als auch hauptamtlich Mitarbeitende und Personen des Leitungsgremiums der Kirchengemeinde.
1.2. Ziele des partizipativ erarbeiteten Schutzkonzeptes
Die partizipative Entwicklung des Schutzkonzeptes bringt es mit sich, dass viele strukturelle, bauli-che und personelle Risikofaktoren erkannt, benannt und minimiert werden können. Ziel dieses Vor-gehens ist die Schaffung eines Bewusstseins für potentielle Risikofaktoren und das Kennenlernen von Beschwerdemöglichkeiten, Interventionsvorgehen und Hilfsangeboten; auch soll eine möglichst hohe Sprachfähigkeit aller bezüglich dieser Thematik hergestellt werden. Die Erstellung des Schutz-konzeptes dient also dem HoT auch zur Bewahrung, Sicherung und Verbesserung des Wohlfühl- und Schutzraumes.
2. Risikoanalyse
2.1. Spezifische Risikofaktoren
Ein wirksames Schutzkonzept muss an den spezifischen Bedingungen und Strukturen des Hauses der offenen Tür in Altenbeken ansetzen. Mithilfe einer fundierten Risikoanalyse, bei der sowohl die besuchenden Kinder und Jugendlichen als auch die haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden einge-bunden waren, konnten relevante Punkte herausgearbeitet werden.
2.1.1. Raum- und Geländesituation
Das HoT Altenbeken hat zwei Standorte: zum einen die untere Etage des Gemeindehauses in Alt-enbeken mit einem das Haus umgebenden Außengelände; und zum anderen die deutlich kleinere Zweigstelle in einem Haus im Ortsteil Schwaney. Hier gibt es ebenfalls ein großes Außengelände mit einem Abenteuerspielplatz. Außengelände und Abenteuerspielplatz liegen komplett im öffentli-chen Raum und sind auch öffentlich zugängig und genutzt.
2.1.2. Ehrenamtliches Engagement
Ohne ehrenamtliches Engagement sind große Teile unseres (Ferien)programms und einige Projekte nicht durchführbar. Ehrenamtlich Engagierte werden von uns stets gesucht und gut begleitet. Wir bilden selbst vor Ort regelmäßig neue Ehrenamtliche aus (Jugendleiter-Schulung) und haben somit Einfluss auf den Inhalt und die Qualität der Ausbildung.
2.1.3. Pädagogische Settings
Neben der klassischen offenen Arbeit im Nachmittags- / Abendbereich und an den Wochenenden werden von uns unterschiedliche Gruppen und Projekte angeboten und / oder in die Einrichtung eingeladen; außerdem verantworten wir ein umfangreiches Ferienprogramm. Auch verschiedene Feste und Begegnungsformate finden im und ums HoT statt. So vielfältig wie das Programm ist die Gruppe der pädagogisch handelnden Personen, die sich aus Haupt- und Ehrenamtlichen, Praktikan-tInnen und KooperationspartnerInnen unterschiedlichsten Alters zusammensetzt.
2.2. Weiterführende Risikoanalyse
Im Rahmen der Evaluierung wurde die Arbeitshilfe des Paritätischen Jugendwerks („Arbeitshilfe Schutzkonzept für die Kinder- und Jugendarbeit“) eingesetzt, um belastbarere Fakten zu generieren. Die folgende Auswahl der detaillierten Ergebnisse (die gesamte Risikoanalyse ist im Anhang des Schutzkonzeptes einzusehen) beschreibt die für das HoT Altenbeken spezifischen Risikofaktoren. Wir sind uns dieser Faktoren bewusst und haben sie bei der Präventionskonzeption mitgedacht.
2.2.1.Standort Altenbeken:
a) Toiletten
Zum Schutz vor unerwünschten Blicken oder Film-/Bildaufnahmen fehlen im Toilettenbereich Trennwände, die von der Decke bis zum Boden gehen. Hier wurden zeitnah von uns kleine Umbau-ten vorgenommen, so dass die vorderste Tür, die keine Möglichkeit bietet, drüber oder drunter her zu schauen, abgeschlossen werden kann.
b) Saal
Der große Saal ist mit zwei großen Flügeltüren vom Kommunikationsraum getrennt. Zur besseren Einsicht in diesen großen Raum wird darauf geachtet, dass stets alle vier Türen weit geöffnet sind. Wenn die Nutzung des Raumes, wie z.B. beim Tischtennisspiel, die Schließung einer der beiden Flügeltüren erforderlich macht (damit z.B. der Tischtennisball nicht immer so weit weg rollt), wird eine Ausnahme gemacht.
c) Spiele Raum
Auch bei diesem Raum wird (weiterhin) darauf geachtet, dass die Tür stets (weit) geöffnet ist. Das bedingt auch, dass die dort spielenden Kinder und Jugendlichen auf die Lautstärke achten.
d) Küche und Getränke
Die Küche hat eine umlaufende Theke, hinter der kleinere Kinder von außen nicht gesehen werden können. Um die fortwährende Sichtbarkeit und damit Sicherheit aller zu gewährleisten, werden die Wasserflaschen mit Gläsern auf den Tisch vor der Küche im gut einsehbaren Kommunikationsraum gestellt. So können alle jederzeit sich etwas zu trinken nehmen, ohne die Küche betreten zu müssen.
e) Werkraum
Die Tür zum Werkraum ist immer geschlossen und niemand hat Zutritt. Wenn der Werkraum als solcher genutzt wird, ist die Tür weit geöffnet.
f) Jugendraum
Den Jugendraum nutzen die über 12 - Jährigen, um sich aus dem Trubel der oftmals lautstark spielenden jüngeren Besuchenden zurückzuziehen und dort teilweise auch ihre eigene Musik zu hö-ren. Der Jugendraum verfügt über eine gute Schallisolierung zum Kommunikationsraum und den anderen angrenzenden Räumen. Die Tür zum Jugendraum ist immer geöffnet zu halten; auf die Auswahl der abgespielten Musik achten wir, so dass die Texte dem Jugendschutzgesetz entsprechen.
g) Helligkeit / Beleuchtung / Raum-Einsicht
Die Räumlichkeiten sind alle sehr gut mit Beleuchtung ausgestattet. Die Besuchenden ziehen es teilweise vor, im Halbdunkeln zu sitzen, sei es auf den Sofas oder auch draußen vor der Eingangstür. Wir achten darauf, dass stets alle Bereiche gut beleuchtet sind und vor allem in der dunkleren Jah-reszeit rechtzeitig die Außenbeleuchtung eingeschaltet ist. Ebenso achten die Mitarbeitenden darauf, dass die Vorhänge weit zurückgezogen sind, so dass die Räume auch durch die Fenster von außen gut einsehbar sind. Abhängig von der konkreten Besuchersituation achten die Mitarbeitenden da-rauf, in regelmäßigen Abständen in alle benutzten Räume hinein zu gehen bzw. in diese hinein zu schauen.
2.2.2. Standort Schwaney
Die Räumlichkeiten am Standort in Schwaney sind deutlich kleiner; außerdem teilen wir uns diese mit der dortigen Offenen Ganztagsschule (OGS).
Am Standort Schwaney wird darauf geachtet, dass die ge-, aber nicht abgeschlossenen Türen zum Putzmittelraum und zu einem kleinen Abstellraum geschlossen bleiben, während die Tür zum Spiele Raum weit geöffnet steht. Das teilweise schlecht einsehbare Außengelände, das ja sowohl öffentlich nutzbar ist als auch vom Haus der offenen Tür (mit) genutzt wird, wird in regelmäßigen Abständen von den Mitarbeitenden aufgesucht, auch, um hier der Aufsichtspflicht nachzukommen und der Sicherstellung des Schutzes Rechnung zu tragen. Ein Restrisiko bleibt hier jedoch bestehen. Dies liegt auch an der Situation, dass es ein öffentlicher Raum ist. Somit ist diese Tatsache von unserer Seite aus nicht beeinflussbar. Wir sind uns dessen bewusst.
3. Prävention
3.1. Leitbild und Verhaltenskodex
3.1.1. Leitbild
Im Haus der offenen Tür der ev. Kirchengemeinde in Altenbeken sind alle 6-26 Jährigen herzlich willkommen unabhängig ihres kulturellen, religiösen, sexuellen, sozialen, familiären, politischen Hin-tergrundes und ihrer Weltanschauung, ethnischer Gruppierung, jugendkultureller Ausrichtung und Nationalität. Es wird Raum der Begegnung, Toleranz und Solidarität gegeben, so dass Vertrauen, Achtung und Respekt wachsen können. Jedwede Art der Diskriminierung und Gewalt – sei es kör-perliche, psychische (oftmals verbale), sexualisierte und soziale Gewalt – hat bei uns keinen Platz. So wollen wir für alle Besuchenden eine Atmosphäre schaffen, die ihnen vermittelt, dass sie ange-nommen, geschätzt, geliebt und wertvoll sind, so wie sie sind.
3.1.2. Verhaltensleitlinien
Die Mitarbeitenden des HoT entwickeln und leben eine Kultur der Achtsamkeit zum Schutz vor jeder Form der Gewalt, sei sie körperlicher, psychischer oder sexualisierter Natur und vor Grenzver-letzungen. Die Aufmerksamkeit, also das Hinschauen und Hinhören gilt dabei allen Beteiligten: Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen, haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden, sich selbst und anderen gegenüber. Wir achten die Persönlichkeit und Würde jedes Menschen und respektieren individuelle Grenzen. Unser Handeln ist von einer grundlegenden Haltung der Achtsamkeit, des Respektes und der Wertschätzung geprägt ist. Wir verpflichten uns zur Einhaltung der Standards, die
• nach der UN-Kinderrechtskonvention,
• nach dem Bundeskinderschutzgesetz (insbesondere §8 und §72a SGB VIII) für den Schutz von Kindern und Jugendlichen
• nach der Gewaltschutzrichtlinie der Evangelischen Kirche Deutschlands und
• nach dem Kirchengesetz der EKvW zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (insbesondere Ab-standsgebot, Abstinenzgebot, Meldepflicht) gelten.
Wir sehen uns verantwortlich für die Herstellung und Erhaltung eines Schutz- und Wohlfühlraumes für alle Besuchenden und Mitarbeitenden. Daher gestalten wir die Beziehungen zu den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen transparent in positiver Zuwendung und gehen verantwor-tungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Individuelle Grenzen der Besuchenden werden von uns respektiert. Dies bezieht sich insbesondere auf die Intimsphäre von Kindern, Jugendlichen und jun-gen Erwachsenen. In unserer Rolle als Mitarbeitende der Kinder- und Jugendarbeit haben wir eine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung. Wir sind uns dieser bewusst. Wir bemühen uns jede Form der persönlichen Grenzverletzung wahrzunehmen und diese Situationen offen zu besprechen. Im Konfliktfall ziehen wir (professionelle) fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informieren die Verantwortlichen auf Leitungsebene. Der Schutz der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwach-senen steht dabei an erster Stelle.
3.1.3. erweitertes Führungszeugnis
Alle im HoT Tätigen (haupt- wie ehrenamtlich) legen vor oder zu Beginn ihrer Tätigkeit ein eintrags-freies erweitertes Führungszeugnis vor. Dies wird im HoT dokumentiert. Zur Beantragung dieser Führungszeugnisse gibt es Vorlagen, die wir mit entsprechendem zeitlichem Vorlauf aushändigen und dabei den Hintergrund der Maßnahme und das Procedere erklären. Hauptamtliche werden im Abstand von maximal fünf Jahren schriftlich zur Erneuerung des Führungszeugnisses aufgefordert. Ehrenamtliche legen spätestens alle drei Jahre ein neues Führungszeugnis vor. Jugendliche unter 14 Jahren, die sich im HoT ehrenamtlich einbringen, legen eine „Selbstverpflichtungserklärung“ vor, die den Schutz vor jeglicher Art von Gewalt thematisiert. Diese Selbstverpflichtungserklärung lassen wir uns zusätzlich von allen bei uns Tätigen unterschreiben. Hierzu zählen ebenfalls PraktikantInnen, die auch ein eintragsfreies erweitertes Führungszeugnis vorzulegen haben.
3.1.4. Sensibilisierung und Fortbildungen aller Mitarbeitenden
Das Haus der offenen Tür Altenbeken setzt mit konkreten Anforderungen qualitative Standards, die als Minimum vorausgesetzt werden, um sich im HoT – ehren- oder hauptamtlich – einbringen zu können. Diese Standards können zum Teil über Schulungen erworben werden, die das HoT in Zu-sammenarbeit mit anderen Trägern, dem Kirchenkreis sowie dem Kreisjugendamt anbietet.
• Die hauptamtlich Mitarbeitenden des HoT haben alle Module der mehrtägigen Schulung „Hinschauen – Helfen – Handeln“ absolviert bzw. absolvieren diese, sobald diese angeboten werden. Zudem nehmen sie an Fortbildungen des Kreisjugendamtes zu diesem Themenkom-plex teil.
• Ehrenamtlich Engagierte absolvieren je nach Art ihrer Tätigkeit im HoT die Schulungen „Basismodul 1“ oder „Basismodul 2“, die ebenfalls im Rahmen des Konzeptes von „Hin-schauen – Helfen – Handeln“ entwickelt wurden.
• Praktikanten/Innen absolvieren ebenfalls, je nach zeitlichem Umfang des Praktikums die Schulungen „Basismodul 1“ oder „Basismodul 2“. Als Mindestvoraussetzung wird mit den Praktikanten/Innen ein sensibilisierendes Gespräch geführt; sie werden auf das Schutzkon-zept hingewiesen und ihnen wird der Handlungsleitfaden im Verdachtsfall an die Hand ge-geben.
• Andere im und ums Hot Tätige: Kooperationspartner wie z.B. Leitende der Kulturruck-sackprojekte, die bei uns im Haus stattfinden, HausmeisterIn, KüsterIn, PfarrerIn, die wäh-rend ihrer Tätigkeit mit Besuchenden in Kontakt kommen, werden auf das Schutzkonzept hingewiesen; auch und ihnen wird der Handlungsleitfaden im Verdachtsfall gegeben.
3.1.5. Öffentlichkeitsarbeit
Der Handlungsleitfaden für den Verdachtsfall sexualisierter Gewalt bekommen nicht nur alle Mitar-beitende, sondern für alle Besuchende und Mitarbeitende des HoTs hängt dieser gut sicht- und les-bar an der Pinnwand im Kommunikationsraum. Das Konzept ist auf der Homepage des HoT zu fin-den. In den Dienstgesprächen berichten die Mitarbeitenden über das Schutzkonzept und eventuelle Projekte in diesem Zusammenhang.
3.1.6. Qualitätsmanagement
Das Schutzkonzept wird regelmäßig auf seine Aktualität, Durchführbarkeit und Nachhaltigkeit überprüft. Bei Notwendigkeit wird es angepasst. Dazu wird es alle drei bis fünf Jahre im Teamge-spräch thematisiert und evaluiert, auch mit Blick auf aktuelle Entwicklungen, die die Besuchenden-struktur und die Mitarbeitenden betreffen.
3.2. Maßnahmen und Handlungsleitfäden zur Verhinderung sexualisierter Gewalt
3.2.1. Vereinbarungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
Um Kinder/Jugendliche/junge Erwachsene, die das Hot besuchen, bestmöglichst vor jeglicher Art von Gewalt zu schützen vermeiden wir Situationen, in denen wir als Mitarbeitende alleine mit ei-nem/r Besuchenden (in einem geschlossenen Raum) sind. Wir achten auf Einsehbarkeit und gut aus-geleuchtete Räume. Wir respektieren die persönlichen Grenzen unseres Gegenübers und gehen sen-sibel mit dem individuellen Nähe- und Distanzbedürfnis um. Von sich aus suchen die Mitarbeiten-den keinerlei Körperkontakt zu den Besuchenden.
3.2.2. Umgang mit Fotomaterial
Schon aus rechtlichen Gründen (Recht am eigenen Bild) lassen wir uns vor jeder Veröffentlichung von Bildmaterial eine Fotoeinverständniserklärung ausfüllen und unterschreiben, bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren auch von deren Erziehungsberechtigten. Bei der Nutzung des Handys als Fotoapparat von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die unser Haus besuchen, thematisieren die Mitarbeitenden das Persönlichkeitsrecht und damit einhergehend das Recht am eigenen Bild.
3.2.3. Umgang mit persönlichen Daten
Wir achten darauf, dass gemäß der DSGVO Kap.2 ab Artikel 5 keine privaten Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder Wohnadressen weitergegeben werden.
3.2.4. Umgang mit Geschenken
Geschenke dürfen von Erwachsenen und ehrenamtlich tätigen Jugendlichen nicht genutzt werden, um den Beziehungsaufbau zu einem jungen Menschen zu unterstützen. Unangemessene Geschenke, die ohne einen ersichtlichen Grund überreicht werden, sind von Mitarbeitenden und ehrenamtlich Tätigen abzulehnen. Wenn eine mitarbeitende Person ein Geschenk erhalten hat, informiert sie das Team hierüber.
3.2.5. Einsatz von Ehrenamtlichen
In unserer Arbeit hat der Einsatz von Ehrenamtlichen einen festen Platz, da sie der Persönlichkeits-entwicklung der Heranwachsenden dienlich sind. Ehrenamtliche mit ihren unterschiedlichen Bega-bungen sind auch die Voraussetzung, ein breitgefächertes Angebot im Ferienprogramm bei kreativen Projekten usw. anbieten zu können. Die Ausbildung, Begleitung und Förderung von Ehrenamtlichen ist somit wichtiger Bestandteil der Arbeit. Die „Basisschulung 1“ und die „Basisschulung 2“, die im Rahmen des Konzeptes von „Hinschauen – Helfen – Handeln“ der ev. Kirche entwickelt wurden, sindfester Bestandteil der Jugendleiterschulung. Vor jedem Einsatz im Sommerferienprogramm, bei dem jugendliche Ehrenamtliche ohne hauptamtliche Begleitung eine Gruppe von Kindern betreuen, ist zusätzlich die Unterschrift einer „Selbstverpflichtungserklärung“ notwendig und die Vorlage eines eintragsfreien erweiterten Führungszeugnisses spätestens alle drei Jahre. (siehe auch 3.1.3. und 3.1.4.).
Ehrenamtliche ProjektleiterInnen werden auf das Schutzkonzept hingewiesen, der Handlungsleitfa-den im Verdachtsfall wird ausgehändigt und die Unterschrift auf der „Selbstverpflichtungserklä-rung“ eingeholt.
3.2.6. Projekte mit Übernachtung
Bei Fahrten mit Übernachtung achten wir bei der Zimmeraufteilung der Kinder/Jugendlichen/jungen Erwachsenen auf geschlechtergetrennte Unterbringung und persönliche Bedürfnisse. Dem Bedürf-nis nach Intimsphäre wird Rechnung getragen, indem die Zimmer nur nach vorherigem Anklopfen betreten werden. Ein Besuch in einem anderen Zimmer ist für Mitarbeitende sowie Teilnehmende mit Beginn der Nachtruhe nicht mehr gestattet. Die Mitarbeitenden achten auf die Einhaltung der Regeln. Bei einer Fahrt mit Übernachtung sind immer mindestens zwei hauptamtlich Mitarbeitende als Betreuung dabei.
3.2.7. Fahrten/Mitnahme
Vor der Beförderung anvertrauter Kinder und/oder Jugendlicher/junger Erwachsener mit privatem PKW wird eine andere mitarbeitende Person informiert.
3.2.8. Vertrauliche Gespräche
Seelsorgerliche Gespräche sind Teil unserer Arbeit. Für diese Gespräche ist von Seiten der ge-sprächssuchenden Kinder/Jugendlichen/jungen Erwachsenen ein vertraulicher, geschützter Rahmen gewünscht und benötigt. Um sicher zu stellen, dass das Gesprochene nicht anderen Personen zu Gehör bekommen, ist ein relativ schallgeschützter Raum erforderlich. Andererseits ist dem Sicher-heitsbedürfnis der Seelsorgesuchenden und Zuhörenden Rechnung zu tragen. Für diese Gespräche, die manchmal am Küchentresen oder offenen Bereich entstehen, können sich die Gesprächspartne-rInnen in das Büro mit Glastür und Fenstern an zwei Seiten zurückziehen. So ist sowohl ein vertrau-licher Rahmen als auch der Schutz durch Einsehbarkeit gewährleistet.
3.2.9. Transparenz im pädagogischen Handeln
Weichen wir von einer der Verhaltensregeln aus guten Gründen ab, ist dies im Vorfeld mit mindes-tens einem anderen Mitarbeitenden des HoT abzusprechen. Auch im Nachhinein besteht die Mög-lichkeit, das Gespräch zu suchen.
3.3. AnsprechpartnerInnen
Die Leitung des HoT steht als AnsprechpartnerIn zur Verfügung:
Susanne Grenz, Tel.: 05255 / 7577, E-Mail: hotaltenbeken@gmx.de
Als externe Ansprechpartnerin steht die Pfarrerin Frau Elhaus zur Verfügung:
Katrin Elhaus, Bahnhofstr. 5, 33184 Altenbeken, Tel.: 05255/6131, E-Mail: Katrin.Elhaus@kk-ekvw.de
Des Weiteren steht als externe Ansprechpartnerin von der Fachstelle Prävention und Schutz vor sexualisierter Gewalt Frau Hillebrand zur Verfügung (Multiplikatorin und Präventionsfachkraft):
Sonja Hillebrand, Klingenderstraße 13, 33100 Paderborn, Tel. 05251/5002-57, Mobil: 0171/7484542, E-Mail: sonja.hillebrand@kkpb.de
Die für das HoT Altenbeken zuständige Kinderschutzfachkraft (ehemals „insofern erfahrene Fach-kraft“ geannnt) nach § 8a SGB VIII, die außerhalb der Jugendhilfe tätig ist, ist ebenfalls Sonja Hil-lebrand.
3.3.1 Aufgaben der /des AnsprechpartnerIn
Die qualifizierte Ansprechpersonen des HoT Altenbeken dienen als verlässliche AnsprechpartnerIn-nen zu dem Thema sexualisierte Gewalt, an die sich Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Ehren-amtliche sowie deren Angehörige, zur Prävention oder Intervention, wenden können. Zu ihren Auf-gaben gehören:
• Verbindungsperson zwischen Betroffenen und Kriseninterventionsteam
• Anregung von Fachvorträgen externer ReferentIinnen (Beratungsstellen etc.)
• Unterstützung der Verantwortlichen für Pressearbeit zur Darstellung der Präventions- und Interventionsmaßnahmen in der Öffentlichkeit
• Kontaktpflege zu lokalen Netzwerken im Bereich „(sexualisierte) Gewalt“
• Anlaufstelle für alle Betroffenen, Ehrenamtlichen, MitarbeiterInnen sowie deren Angehörige
• Beratung zur Kontaktaufnahme mit der Meldestelle nach dem KGSsG Fachstelle „Präventi-on und Intervention“ der EKvW
• Einleitung von Interventionsmaßnahmen im Falle einer Beschwerde oder eines Verdachtes entsprechend der Handlungs- und Verhaltensempfehlungen (siehe 4.2)
• Nach Bedarf Kooperation mit dem Presbyterium bei Gesprächen über die Eignung von Eh-renamtlichen, MitarbeiterInnen
• Sensibilisierung aller Ehrenamtlichen, MitarbeiterInnen beispielsweise durch Gespräche, Teilnahme an Präventionsmaßnahmen, …
Die Kinderschutzfachraft, die den Hauptamtlichen des HoT als Ansprechpartnerin zur Verfügung steht, berät konkret
• bei der Prüfung der gewichtigen Anhaltspunkte
• bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos
• dabei, ob die derzeitige oder angestrebte externe oder eigene Hilfe zur Sicherung des Schut-zes des Kindes/Jugendlichen/jungen Erwachsenen ausreichend beitragen kann
• zu Strategien der Gesprächsführung
• bei der Motivation des jungen Menschen ggf. seiner Eltern zur Annahme von Hilfe oder
• bei der Hinzuziehung des Jugendamts
4. Intervention: Hinsehen – Wahrnehmen – Handeln
4.1. Beschwerdesystem
Jede Beschwerde wird grundsätzlich ernst genommen, und ihr wird zeitnah nachgegangen. Darüber wird zunächst Stillschweigen gewahrt. Beschwerden können an jede mitarbeitende Person – ehren- wie hauptamtlich – gerichtet werden. Die Ehrenamtlichen entscheiden dann, orientiert am Inhalt der Beschwerde, ob sie der Beschwerde selber nachgehen oder sich damit an eine hauptamtlich mitar-beitende Person wenden. Beschwerden sind sowohl mündlich, als auch schriftlich möglich, als ano-nyme Nachricht in unserem Briefkasten, per E-Mail, Instagram oder WhatsApp. Wir haben eine feh-lerfreundliche Grundhaltung, die es von uns fordert, uns bei Bedarf zu entschuldigen.
4.2. Handlungs- und Verhaltensempfehlungen
Folgende allgemeine Handlungs- und Verhaltensempfehlungen dienen der Orientierung, wenn sich uns Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene anvertrauen oder wenn wir mit einem Fall von Ge-walt konfrontiert werden:
1. Ruhe bewahren.
2. Wir dokumentieren die Feststellungen bzw. Informationen. Dazu gehören Zeitpunkt, Art der Feststellung beziehungsweise wörtlicher Inhalt der Information. Wir schreiben die rei-nen Informationen auf, ohne Interpretation (!) und ohne Nachfrage. Das bedeutet, das Ge-sprächsprotokoll ist als Gedächtnisprotokoll zeitnah anzufertigen!
3. Es ist wichtig, dass wir den Schilderungen der Betroffenen zuhören und ihnen Glauben schenken.
4. Wir geben die Zusage, dass alle weiteren Schritte, z.B. die Information der Erziehungsbe-rechtigten (sofern sie nicht als TäterIn in Frage kommen), in Absprache erfolgen. An keiner Stelle handeln wir „über den Kopf“ der betroffenen Person. Wir geben keine Versprechun-gen ab, die nicht eingehalten werden können und erläutern, dass wir uns zunächst selbst Un-terstützung (bei den Zuständigen/bei Fachberatungsstellen) holen.
5. Auf keinen Fall sprechen wir die tatverdächtige Person auf den Verdacht an.
6. Die Leitung des HoT wird informiert (außer ihr selbst wird der Vorwurf gemacht). Diese übernimmt ab hier die Verantwortung.
7. Ein Kriseninterventionsteam wird gebildet.
8. Wir planen gemeinsam mit der HoT-Leitung das weitere Vorgehen unter Berücksichtigung der Wünsche der Betroffenen und unter Einschaltung einer Fachberatungsstelle.
9. Wir protokollieren möglichst alle Schritte und Gespräche sehr genau.
10. Bei einem konkreten Verdacht kümmert sich die HoT-Leitung mit dem Kriseninterventions-team um die angemessenen weiteren Schritte. Es wird geklärt, ob die Ermittlungsbehörden, wie Polizei oder Staatsanwaltschaft, eingeschaltet werden müssen.
11. Es wird überlegt, ob und wie die Öffentlichkeit über diesen Vorfall informiert werden soll.
12. Bei einem Verdachtsfall, der sich als unbegründet und falsch erweist, ist das Ziel die voll-ständige gesellschaftliche Rehabilitation der verdächtigten Person.
Die Zuständigkeit hierfür liegt bei der HoT-Leitung und dem Presbyterium.
◦ Alle Beteiligten müssen darüber informiert werden
◦ Bei dem Prozess ist die Vertrauensbeziehung wiederherzustellen
4.3. (Beratungs-) Adressen
anonyme Fachberatungsstelle
Nummer gegen Kummer (Für Kinder: 116111 / Für Eltern: 0800/1110550)
Spezialisierte Fachberatungsstelle Belladonna
Westernstraße 28 33098 Paderborn
Tel.: 05251/12196-19 E-Mail: belladonna@skf-paderborn.de
Jugendamt Paderborn
Aldegreverstr. 10 – 14 33102 Paderborn
Tel.: 05251/308-5188 oder 05251/308-0 wenn besetzt
E-Mail: kindesschutz@kreis-paderborn.de
Meldestelle nach dem KGSsG Fachstelle „Prävention und Intervention“ der EkvW
Altstädter Kirchplatz 5 33602 Bielefeld
Tel.: 0521/594-381 und -380
E-Mail: marion.neuper@ekvw.de und christian.weber@ekvw.de
weitere Informationen unter:
• https://www.hinschauen-helfen-handeln.de/
• https://www.evangelisch-in-westfalen.de/angebote/umgang-mit-verletzungen-der-sexuellen-selbstbestimmung/
Anhang
• Risikoanalyse Mitarbeitende - Material aus „der Paritätische“ Arbeitshilfe Schutzkonzepte für die Kinder- und Jugendarbeit ausgefüllt
• Risikoanalyse mit Jugendlichen - verschriftlicht
• Risikoanalyse mit Kindern - verschriftlicht
• Selbstverpflichtungserklärung
• Formular zur Beantragung eines Führungszeugnisses
• Handlungsleitfaden im Verdachtsfall
• Interventionsplan bei (sexualisierter) Gewalt unter Gleichaltrigen innerhalb des HoT
• Dokumentationsbogen im Verdachtsfall
Konzept zum Schutz vor sexualisierte Gewalt
im
„Haus der offenen Tür“ Altenbeken
Erarbeitet von
Susanne Grenz, Ltg des Hauses der offenen Tür in Altenbeken
und Team
Eichendorffstraße 9
33184 Altenbeken
Stand April 2025
Inhaltsangabe
Seite
1. Einleitung
1.1. Vorwort………………………………………..……………….………………………….…...4
1.2. Ziele des partizipativ erarbeiteten Schutzkonzeptes…………………………………………...4
2. Risikoanalyse
2.1. Spezifische Risikofaktoren…………………………………………………………………….4
2.1.1. Raum- und Geländesituation……………………..…………….…………….……...4
2.1.2. Ehrenamtliches Engagement………………………..……………………………….5
2.1.3. pädagogische Settings…………………………..…………………………………...5
2.2. Weiterführende Risikoanalyse…………………..………….………………………………….5
2.2.1. Standort Altenbeken………………..………….………….…………………………………5
2.2.2. Standort Schwaney…………………………………...……………………………...6
3. Prävention
3.1. Leitbild und Verhaltenskodex…………………………..……………………………………...7
3.1.1. Leitbild…………………………………………………….………………………..7
3.1.2. Verhaltensleitlinien…………………………………………..……………………..7
3.1.3. erweiteretes Führungszeugnis…………………………………...………………….7
3.1.4. Sensibilisierung und Fortbildungen aller Mitarbeitenden…………….…………….8
3.1.5. Öffentlichkeitsarbeit………………………………..………………....…………….8
3.1.6. Qualitätsmanagement……………………………...….…………………………….8
3.2. Maßnahmen und Handlungsleitfäden zur Vehinderung sexualisierter Gewalt…...…………...9
3.2.1. Vereinbarungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen………….……………9
3.2.2. Umgang mit Fotomaterial……….…………………………………..……………...9
3.2.3. Umgang mit persönlichen Daten….………………………………………………..9
3.2.4. Umgang mit Geschenken…………………………………….……………………..9
3.2.5. Einsatz von Ehrenamtlichen……………………...…………….…………………..9
3.2.6. Projekte mit Übernachtung…………………………………...……………………10
3.2.7. Fahrten/Mitnahme……………………………………….………….….………….10
3.2.8. Vertrauliche Gesprächen…………………………………..…..…………………...10
3.2.9. Transparenz im pädagogischen Handeln……………….….………..……………..10
3.3. AnsprechpartnerInnen……………………………………..…….….…………….…………..10
3.3.1. Aufgaben der / des AnsprechpartnerIn……………….…...……………………….11
4. Intervention: hinsehen – wahrnehmen – handeln
4.1. Beschwerdesystem…………………………………………….………….…….…………….12
4.2 Handlungs- und Verhaltensempfehlungen…………………………..….……………………..12
4.3. (Beratungs-) Adressen……………………………….…………………..….………………...13
Anhang
• Risikoanalyse Mitarbeitende - Material aus „der Paritätische“ Arbeitshilfe Schutzkonzepte für die Kinder- und Jugendarbeit ausgefüllt
• Risikoanalyse mit Jugendlichen - verschriftlicht
• Risikoanalyse mit Kindern - verschriftlicht
• Selbstverpflichtungserklärung
• Formular zur Beantragung eines Führungszeugnisses
• Handlungsleitfaden im Verdachtsfall
• Interventionsplan bei (sexualisierter) Gewalt unter Gleichaltrigen innerhalb des HoT
• Dokumentationsbogen im Verdachtsfall
1. Einleitung
1.1 Vorwort
Das Haus der offenen Tür (HoT) in Altenbeken ist eine Einrichtung der offenen Kinder- und Ju-gendarbeit, die seit Januar 1992 besteht. Es wird von der evangelischen Kirchengemeinde Bad Driburg, die nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz zu den Trägern der freien Jugendhilfe gehört, getragen. Das Haus versteht sich als Freizeit-, Begegnungs- und Bildungszentrum für Kinder, Ju-gendliche und junge Erwachsene im Alter von 6 bis 26 Jahren.
Die gesellschaftliche Sensibilisierung, nicht zuletzt durch die Aufdeckung verschiedener Fälle von sexualisierter Gewalt und die Einführung eines landeskirchlichen Gesetzes zum Schutz vor sexuali-sierter Gewalt haben einen Prozess in Gang gesetzt, der Heranwachsende vor sexualisierter Gewalt schützen soll. Dieser Prozess beinhaltet neben landeskirchlich verpflichtenden Vorgaben zur Quali-fizierung von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitenden auch den Auftrag zur Erstellung von Schutzkonzepten. In Folge dieses Auftrages ist der Evangelische Kirchenkreis Paderborn und alle seine Untergliederungen aufgefordert, Schutzkonzepte zu entwickeln, so auch das Haus der offenen Tür Altenbeken.
Auch als ein Teil der freien Jugendhilfe, zum Jugendamt des Kreises Paderborn gehörend, hat sich das Haus der offenen Tür Altenbeken 2023 auf den Weg gemacht das vorliegende Schutzkonzept in einem partizipativen Entwicklungsprozess zu erstellen. Dabei eingebunden waren sowohl die uns anvertrauten Kinder, die jugendlichen Besuchenden des Hauses, ehrenamtlich als auch hauptamtlich Mitarbeitende und Personen des Leitungsgremiums der Kirchengemeinde.
1.2. Ziele des partizipativ erarbeiteten Schutzkonzeptes
Die partizipative Entwicklung des Schutzkonzeptes bringt es mit sich, dass viele strukturelle, bauli-che und personelle Risikofaktoren erkannt, benannt und minimiert werden können. Ziel dieses Vor-gehens ist die Schaffung eines Bewusstseins für potentielle Risikofaktoren und das Kennenlernen von Beschwerdemöglichkeiten, Interventionsvorgehen und Hilfsangeboten; auch soll eine möglichst hohe Sprachfähigkeit aller bezüglich dieser Thematik hergestellt werden. Die Erstellung des Schutz-konzeptes dient also dem HoT auch zur Bewahrung, Sicherung und Verbesserung des Wohlfühl- und Schutzraumes.
2. Risikoanalyse
2.1. Spezifische Risikofaktoren
Ein wirksames Schutzkonzept muss an den spezifischen Bedingungen und Strukturen des Hauses der offenen Tür in Altenbeken ansetzen. Mithilfe einer fundierten Risikoanalyse, bei der sowohl die besuchenden Kinder und Jugendlichen als auch die haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden einge-bunden waren, konnten relevante Punkte herausgearbeitet werden.
2.1.1. Raum- und Geländesituation
Das HoT Altenbeken hat zwei Standorte: zum einen die untere Etage des Gemeindehauses in Alt-enbeken mit einem das Haus umgebenden Außengelände; und zum anderen die deutlich kleinere Zweigstelle in einem Haus im Ortsteil Schwaney. Hier gibt es ebenfalls ein großes Außengelände mit einem Abenteuerspielplatz. Außengelände und Abenteuerspielplatz liegen komplett im öffentli-chen Raum und sind auch öffentlich zugängig und genutzt.
2.1.2. Ehrenamtliches Engagement
Ohne ehrenamtliches Engagement sind große Teile unseres (Ferien)programms und einige Projekte nicht durchführbar. Ehrenamtlich Engagierte werden von uns stets gesucht und gut begleitet. Wir bilden selbst vor Ort regelmäßig neue Ehrenamtliche aus (Jugendleiter-Schulung) und haben somit Einfluss auf den Inhalt und die Qualität der Ausbildung.
2.1.3. Pädagogische Settings
Neben der klassischen offenen Arbeit im Nachmittags- / Abendbereich und an den Wochenenden werden von uns unterschiedliche Gruppen und Projekte angeboten und / oder in die Einrichtung eingeladen; außerdem verantworten wir ein umfangreiches Ferienprogramm. Auch verschiedene Feste und Begegnungsformate finden im und ums HoT statt. So vielfältig wie das Programm ist die Gruppe der pädagogisch handelnden Personen, die sich aus Haupt- und Ehrenamtlichen, Praktikan-tInnen und KooperationspartnerInnen unterschiedlichsten Alters zusammensetzt.
2.2. Weiterführende Risikoanalyse
Im Rahmen der Evaluierung wurde die Arbeitshilfe des Paritätischen Jugendwerks („Arbeitshilfe Schutzkonzept für die Kinder- und Jugendarbeit“) eingesetzt, um belastbarere Fakten zu generieren. Die folgende Auswahl der detaillierten Ergebnisse (die gesamte Risikoanalyse ist im Anhang des Schutzkonzeptes einzusehen) beschreibt die für das HoT Altenbeken spezifischen Risikofaktoren. Wir sind uns dieser Faktoren bewusst und haben sie bei der Präventionskonzeption mitgedacht.
2.2.1.Standort Altenbeken:
a) Toiletten
Zum Schutz vor unerwünschten Blicken oder Film-/Bildaufnahmen fehlen im Toilettenbereich Trennwände, die von der Decke bis zum Boden gehen. Hier wurden zeitnah von uns kleine Umbau-ten vorgenommen, so dass die vorderste Tür, die keine Möglichkeit bietet, drüber oder drunter her zu schauen, abgeschlossen werden kann.
b) Saal
Der große Saal ist mit zwei großen Flügeltüren vom Kommunikationsraum getrennt. Zur besseren Einsicht in diesen großen Raum wird darauf geachtet, dass stets alle vier Türen weit geöffnet sind. Wenn die Nutzung des Raumes, wie z.B. beim Tischtennisspiel, die Schließung einer der beiden Flügeltüren erforderlich macht (damit z.B. der Tischtennisball nicht immer so weit weg rollt), wird eine Ausnahme gemacht.
c) Spiele Raum
Auch bei diesem Raum wird (weiterhin) darauf geachtet, dass die Tür stets (weit) geöffnet ist. Das bedingt auch, dass die dort spielenden Kinder und Jugendlichen auf die Lautstärke achten.
d) Küche und Getränke
Die Küche hat eine umlaufende Theke, hinter der kleinere Kinder von außen nicht gesehen werden können. Um die fortwährende Sichtbarkeit und damit Sicherheit aller zu gewährleisten, werden die Wasserflaschen mit Gläsern auf den Tisch vor der Küche im gut einsehbaren Kommunikationsraum gestellt. So können alle jederzeit sich etwas zu trinken nehmen, ohne die Küche betreten zu müssen.
e) Werkraum
Die Tür zum Werkraum ist immer geschlossen und niemand hat Zutritt. Wenn der Werkraum als solcher genutzt wird, ist die Tür weit geöffnet.
f) Jugendraum
Den Jugendraum nutzen die über 12 - Jährigen, um sich aus dem Trubel der oftmals lautstark spielenden jüngeren Besuchenden zurückzuziehen und dort teilweise auch ihre eigene Musik zu hö-ren. Der Jugendraum verfügt über eine gute Schallisolierung zum Kommunikationsraum und den anderen angrenzenden Räumen. Die Tür zum Jugendraum ist immer geöffnet zu halten; auf die Auswahl der abgespielten Musik achten wir, so dass die Texte dem Jugendschutzgesetz entsprechen.
g) Helligkeit / Beleuchtung / Raum-Einsicht
Die Räumlichkeiten sind alle sehr gut mit Beleuchtung ausgestattet. Die Besuchenden ziehen es teilweise vor, im Halbdunkeln zu sitzen, sei es auf den Sofas oder auch draußen vor der Eingangstür. Wir achten darauf, dass stets alle Bereiche gut beleuchtet sind und vor allem in der dunkleren Jah-reszeit rechtzeitig die Außenbeleuchtung eingeschaltet ist. Ebenso achten die Mitarbeitenden darauf, dass die Vorhänge weit zurückgezogen sind, so dass die Räume auch durch die Fenster von außen gut einsehbar sind. Abhängig von der konkreten Besuchersituation achten die Mitarbeitenden da-rauf, in regelmäßigen Abständen in alle benutzten Räume hinein zu gehen bzw. in diese hinein zu schauen.
2.2.2. Standort Schwaney
Die Räumlichkeiten am Standort in Schwaney sind deutlich kleiner; außerdem teilen wir uns diese mit der dortigen Offenen Ganztagsschule (OGS).
Am Standort Schwaney wird darauf geachtet, dass die ge-, aber nicht abgeschlossenen Türen zum Putzmittelraum und zu einem kleinen Abstellraum geschlossen bleiben, während die Tür zum Spiele Raum weit geöffnet steht. Das teilweise schlecht einsehbare Außengelände, das ja sowohl öffentlich nutzbar ist als auch vom Haus der offenen Tür (mit) genutzt wird, wird in regelmäßigen Abständen von den Mitarbeitenden aufgesucht, auch, um hier der Aufsichtspflicht nachzukommen und der Sicherstellung des Schutzes Rechnung zu tragen. Ein Restrisiko bleibt hier jedoch bestehen. Dies liegt auch an der Situation, dass es ein öffentlicher Raum ist. Somit ist diese Tatsache von unserer Seite aus nicht beeinflussbar. Wir sind uns dessen bewusst.
3. Prävention
3.1. Leitbild und Verhaltenskodex
3.1.1. Leitbild
Im Haus der offenen Tür der ev. Kirchengemeinde in Altenbeken sind alle 6-26 Jährigen herzlich willkommen unabhängig ihres kulturellen, religiösen, sexuellen, sozialen, familiären, politischen Hin-tergrundes und ihrer Weltanschauung, ethnischer Gruppierung, jugendkultureller Ausrichtung und Nationalität. Es wird Raum der Begegnung, Toleranz und Solidarität gegeben, so dass Vertrauen, Achtung und Respekt wachsen können. Jedwede Art der Diskriminierung und Gewalt – sei es kör-perliche, psychische (oftmals verbale), sexualisierte und soziale Gewalt – hat bei uns keinen Platz. So wollen wir für alle Besuchenden eine Atmosphäre schaffen, die ihnen vermittelt, dass sie ange-nommen, geschätzt, geliebt und wertvoll sind, so wie sie sind.
3.1.2. Verhaltensleitlinien
Die Mitarbeitenden des HoT entwickeln und leben eine Kultur der Achtsamkeit zum Schutz vor jeder Form der Gewalt, sei sie körperlicher, psychischer oder sexualisierter Natur und vor Grenzver-letzungen. Die Aufmerksamkeit, also das Hinschauen und Hinhören gilt dabei allen Beteiligten: Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen, haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden, sich selbst und anderen gegenüber. Wir achten die Persönlichkeit und Würde jedes Menschen und respektieren individuelle Grenzen. Unser Handeln ist von einer grundlegenden Haltung der Achtsamkeit, des Respektes und der Wertschätzung geprägt ist. Wir verpflichten uns zur Einhaltung der Standards, die
• nach der UN-Kinderrechtskonvention,
• nach dem Bundeskinderschutzgesetz (insbesondere §8 und §72a SGB VIII) für den Schutz von Kindern und Jugendlichen
• nach der Gewaltschutzrichtlinie der Evangelischen Kirche Deutschlands und
• nach dem Kirchengesetz der EKvW zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (insbesondere Ab-standsgebot, Abstinenzgebot, Meldepflicht) gelten.
Wir sehen uns verantwortlich für die Herstellung und Erhaltung eines Schutz- und Wohlfühlraumes für alle Besuchenden und Mitarbeitenden. Daher gestalten wir die Beziehungen zu den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen transparent in positiver Zuwendung und gehen verantwor-tungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Individuelle Grenzen der Besuchenden werden von uns respektiert. Dies bezieht sich insbesondere auf die Intimsphäre von Kindern, Jugendlichen und jun-gen Erwachsenen. In unserer Rolle als Mitarbeitende der Kinder- und Jugendarbeit haben wir eine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung. Wir sind uns dieser bewusst. Wir bemühen uns jede Form der persönlichen Grenzverletzung wahrzunehmen und diese Situationen offen zu besprechen. Im Konfliktfall ziehen wir (professionelle) fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informieren die Verantwortlichen auf Leitungsebene. Der Schutz der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwach-senen steht dabei an erster Stelle.
3.1.3. erweitertes Führungszeugnis
Alle im HoT Tätigen (haupt- wie ehrenamtlich) legen vor oder zu Beginn ihrer Tätigkeit ein eintrags-freies erweitertes Führungszeugnis vor. Dies wird im HoT dokumentiert. Zur Beantragung dieser Führungszeugnisse gibt es Vorlagen, die wir mit entsprechendem zeitlichem Vorlauf aushändigen und dabei den Hintergrund der Maßnahme und das Procedere erklären. Hauptamtliche werden im Abstand von maximal fünf Jahren schriftlich zur Erneuerung des Führungszeugnisses aufgefordert. Ehrenamtliche legen spätestens alle drei Jahre ein neues Führungszeugnis vor. Jugendliche unter 14 Jahren, die sich im HoT ehrenamtlich einbringen, legen eine „Selbstverpflichtungserklärung“ vor, die den Schutz vor jeglicher Art von Gewalt thematisiert. Diese Selbstverpflichtungserklärung lassen wir uns zusätzlich von allen bei uns Tätigen unterschreiben. Hierzu zählen ebenfalls PraktikantInnen, die auch ein eintragsfreies erweitertes Führungszeugnis vorzulegen haben.
3.1.4. Sensibilisierung und Fortbildungen aller Mitarbeitenden
Das Haus der offenen Tür Altenbeken setzt mit konkreten Anforderungen qualitative Standards, die als Minimum vorausgesetzt werden, um sich im HoT – ehren- oder hauptamtlich – einbringen zu können. Diese Standards können zum Teil über Schulungen erworben werden, die das HoT in Zu-sammenarbeit mit anderen Trägern, dem Kirchenkreis sowie dem Kreisjugendamt anbietet.
• Die hauptamtlich Mitarbeitenden des HoT haben alle Module der mehrtägigen Schulung „Hinschauen – Helfen – Handeln“ absolviert bzw. absolvieren diese, sobald diese angeboten werden. Zudem nehmen sie an Fortbildungen des Kreisjugendamtes zu diesem Themenkom-plex teil.
• Ehrenamtlich Engagierte absolvieren je nach Art ihrer Tätigkeit im HoT die Schulungen „Basismodul 1“ oder „Basismodul 2“, die ebenfalls im Rahmen des Konzeptes von „Hin-schauen – Helfen – Handeln“ entwickelt wurden.
• Praktikanten/Innen absolvieren ebenfalls, je nach zeitlichem Umfang des Praktikums die Schulungen „Basismodul 1“ oder „Basismodul 2“. Als Mindestvoraussetzung wird mit den Praktikanten/Innen ein sensibilisierendes Gespräch geführt; sie werden auf das Schutzkon-zept hingewiesen und ihnen wird der Handlungsleitfaden im Verdachtsfall an die Hand ge-geben.
• Andere im und ums Hot Tätige: Kooperationspartner wie z.B. Leitende der Kulturruck-sackprojekte, die bei uns im Haus stattfinden, HausmeisterIn, KüsterIn, PfarrerIn, die wäh-rend ihrer Tätigkeit mit Besuchenden in Kontakt kommen, werden auf das Schutzkonzept hingewiesen; auch und ihnen wird der Handlungsleitfaden im Verdachtsfall gegeben.
3.1.5. Öffentlichkeitsarbeit
Der Handlungsleitfaden für den Verdachtsfall sexualisierter Gewalt bekommen nicht nur alle Mitar-beitende, sondern für alle Besuchende und Mitarbeitende des HoTs hängt dieser gut sicht- und les-bar an der Pinnwand im Kommunikationsraum. Das Konzept ist auf der Homepage des HoT zu fin-den. In den Dienstgesprächen berichten die Mitarbeitenden über das Schutzkonzept und eventuelle Projekte in diesem Zusammenhang.
3.1.6. Qualitätsmanagement
Das Schutzkonzept wird regelmäßig auf seine Aktualität, Durchführbarkeit und Nachhaltigkeit überprüft. Bei Notwendigkeit wird es angepasst. Dazu wird es alle drei bis fünf Jahre im Teamge-spräch thematisiert und evaluiert, auch mit Blick auf aktuelle Entwicklungen, die die Besuchenden-struktur und die Mitarbeitenden betreffen.
3.2. Maßnahmen und Handlungsleitfäden zur Verhinderung sexualisierter Gewalt
3.2.1. Vereinbarungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
Um Kinder/Jugendliche/junge Erwachsene, die das Hot besuchen, bestmöglichst vor jeglicher Art von Gewalt zu schützen vermeiden wir Situationen, in denen wir als Mitarbeitende alleine mit ei-nem/r Besuchenden (in einem geschlossenen Raum) sind. Wir achten auf Einsehbarkeit und gut aus-geleuchtete Räume. Wir respektieren die persönlichen Grenzen unseres Gegenübers und gehen sen-sibel mit dem individuellen Nähe- und Distanzbedürfnis um. Von sich aus suchen die Mitarbeiten-den keinerlei Körperkontakt zu den Besuchenden.
3.2.2. Umgang mit Fotomaterial
Schon aus rechtlichen Gründen (Recht am eigenen Bild) lassen wir uns vor jeder Veröffentlichung von Bildmaterial eine Fotoeinverständniserklärung ausfüllen und unterschreiben, bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren auch von deren Erziehungsberechtigten. Bei der Nutzung des Handys als Fotoapparat von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die unser Haus besuchen, thematisieren die Mitarbeitenden das Persönlichkeitsrecht und damit einhergehend das Recht am eigenen Bild.
3.2.3. Umgang mit persönlichen Daten
Wir achten darauf, dass gemäß der DSGVO Kap.2 ab Artikel 5 keine privaten Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder Wohnadressen weitergegeben werden.
3.2.4. Umgang mit Geschenken
Geschenke dürfen von Erwachsenen und ehrenamtlich tätigen Jugendlichen nicht genutzt werden, um den Beziehungsaufbau zu einem jungen Menschen zu unterstützen. Unangemessene Geschenke, die ohne einen ersichtlichen Grund überreicht werden, sind von Mitarbeitenden und ehrenamtlich Tätigen abzulehnen. Wenn eine mitarbeitende Person ein Geschenk erhalten hat, informiert sie das Team hierüber.
3.2.5. Einsatz von Ehrenamtlichen
In unserer Arbeit hat der Einsatz von Ehrenamtlichen einen festen Platz, da sie der Persönlichkeits-entwicklung der Heranwachsenden dienlich sind. Ehrenamtliche mit ihren unterschiedlichen Bega-bungen sind auch die Voraussetzung, ein breitgefächertes Angebot im Ferienprogramm bei kreativen Projekten usw. anbieten zu können. Die Ausbildung, Begleitung und Förderung von Ehrenamtlichen ist somit wichtiger Bestandteil der Arbeit. Die „Basisschulung 1“ und die „Basisschulung 2“, die im Rahmen des Konzeptes von „Hinschauen – Helfen – Handeln“ der ev. Kirche entwickelt wurden, sindfester Bestandteil der Jugendleiterschulung. Vor jedem Einsatz im Sommerferienprogramm, bei dem jugendliche Ehrenamtliche ohne hauptamtliche Begleitung eine Gruppe von Kindern betreuen, ist zusätzlich die Unterschrift einer „Selbstverpflichtungserklärung“ notwendig und die Vorlage eines eintragsfreien erweiterten Führungszeugnisses spätestens alle drei Jahre. (siehe auch 3.1.3. und 3.1.4.).
Ehrenamtliche ProjektleiterInnen werden auf das Schutzkonzept hingewiesen, der Handlungsleitfa-den im Verdachtsfall wird ausgehändigt und die Unterschrift auf der „Selbstverpflichtungserklä-rung“ eingeholt.
3.2.6. Projekte mit Übernachtung
Bei Fahrten mit Übernachtung achten wir bei der Zimmeraufteilung der Kinder/Jugendlichen/jungen Erwachsenen auf geschlechtergetrennte Unterbringung und persönliche Bedürfnisse. Dem Bedürf-nis nach Intimsphäre wird Rechnung getragen, indem die Zimmer nur nach vorherigem Anklopfen betreten werden. Ein Besuch in einem anderen Zimmer ist für Mitarbeitende sowie Teilnehmende mit Beginn der Nachtruhe nicht mehr gestattet. Die Mitarbeitenden achten auf die Einhaltung der Regeln. Bei einer Fahrt mit Übernachtung sind immer mindestens zwei hauptamtlich Mitarbeitende als Betreuung dabei.
3.2.7. Fahrten/Mitnahme
Vor der Beförderung anvertrauter Kinder und/oder Jugendlicher/junger Erwachsener mit privatem PKW wird eine andere mitarbeitende Person informiert.
3.2.8. Vertrauliche Gespräche
Seelsorgerliche Gespräche sind Teil unserer Arbeit. Für diese Gespräche ist von Seiten der ge-sprächssuchenden Kinder/Jugendlichen/jungen Erwachsenen ein vertraulicher, geschützter Rahmen gewünscht und benötigt. Um sicher zu stellen, dass das Gesprochene nicht anderen Personen zu Gehör bekommen, ist ein relativ schallgeschützter Raum erforderlich. Andererseits ist dem Sicher-heitsbedürfnis der Seelsorgesuchenden und Zuhörenden Rechnung zu tragen. Für diese Gespräche, die manchmal am Küchentresen oder offenen Bereich entstehen, können sich die Gesprächspartne-rInnen in das Büro mit Glastür und Fenstern an zwei Seiten zurückziehen. So ist sowohl ein vertrau-licher Rahmen als auch der Schutz durch Einsehbarkeit gewährleistet.
3.2.9. Transparenz im pädagogischen Handeln
Weichen wir von einer der Verhaltensregeln aus guten Gründen ab, ist dies im Vorfeld mit mindes-tens einem anderen Mitarbeitenden des HoT abzusprechen. Auch im Nachhinein besteht die Mög-lichkeit, das Gespräch zu suchen.
3.3. AnsprechpartnerInnen
Die Leitung des HoT steht als AnsprechpartnerIn zur Verfügung:
Susanne Grenz, Tel.: 05255 / 7577, E-Mail: hotaltenbeken@gmx.de
Als externe Ansprechpartnerin steht die Pfarrerin Frau Elhaus zur Verfügung:
Katrin Elhaus, Bahnhofstr. 5, 33184 Altenbeken, Tel.: 05255/6131, E-Mail: Katrin.Elhaus@kk-ekvw.de
Des Weiteren steht als externe Ansprechpartnerin von der Fachstelle Prävention und Schutz vor sexualisierter Gewalt Frau Hillebrand zur Verfügung (Multiplikatorin und Präventionsfachkraft):
Sonja Hillebrand, Klingenderstraße 13, 33100 Paderborn, Tel. 05251/5002-57, Mobil: 0171/7484542, E-Mail: sonja.hillebrand@kkpb.de
Die für das HoT Altenbeken zuständige Kinderschutzfachkraft (ehemals „insofern erfahrene Fach-kraft“ geannnt) nach § 8a SGB VIII, die außerhalb der Jugendhilfe tätig ist, ist ebenfalls Sonja Hil-lebrand.
3.3.1 Aufgaben der /des AnsprechpartnerIn
Die qualifizierte Ansprechpersonen des HoT Altenbeken dienen als verlässliche AnsprechpartnerIn-nen zu dem Thema sexualisierte Gewalt, an die sich Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Ehren-amtliche sowie deren Angehörige, zur Prävention oder Intervention, wenden können. Zu ihren Auf-gaben gehören:
• Verbindungsperson zwischen Betroffenen und Kriseninterventionsteam
• Anregung von Fachvorträgen externer ReferentIinnen (Beratungsstellen etc.)
• Unterstützung der Verantwortlichen für Pressearbeit zur Darstellung der Präventions- und Interventionsmaßnahmen in der Öffentlichkeit
• Kontaktpflege zu lokalen Netzwerken im Bereich „(sexualisierte) Gewalt“
• Anlaufstelle für alle Betroffenen, Ehrenamtlichen, MitarbeiterInnen sowie deren Angehörige
• Beratung zur Kontaktaufnahme mit der Meldestelle nach dem KGSsG Fachstelle „Präventi-on und Intervention“ der EKvW
• Einleitung von Interventionsmaßnahmen im Falle einer Beschwerde oder eines Verdachtes entsprechend der Handlungs- und Verhaltensempfehlungen (siehe 4.2)
• Nach Bedarf Kooperation mit dem Presbyterium bei Gesprächen über die Eignung von Eh-renamtlichen, MitarbeiterInnen
• Sensibilisierung aller Ehrenamtlichen, MitarbeiterInnen beispielsweise durch Gespräche, Teilnahme an Präventionsmaßnahmen, …
Die Kinderschutzfachraft, die den Hauptamtlichen des HoT als Ansprechpartnerin zur Verfügung steht, berät konkret
• bei der Prüfung der gewichtigen Anhaltspunkte
• bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos
• dabei, ob die derzeitige oder angestrebte externe oder eigene Hilfe zur Sicherung des Schut-zes des Kindes/Jugendlichen/jungen Erwachsenen ausreichend beitragen kann
• zu Strategien der Gesprächsführung
• bei der Motivation des jungen Menschen ggf. seiner Eltern zur Annahme von Hilfe oder
• bei der Hinzuziehung des Jugendamts
4. Intervention: Hinsehen – Wahrnehmen – Handeln
4.1. Beschwerdesystem
Jede Beschwerde wird grundsätzlich ernst genommen, und ihr wird zeitnah nachgegangen. Darüber wird zunächst Stillschweigen gewahrt. Beschwerden können an jede mitarbeitende Person – ehren- wie hauptamtlich – gerichtet werden. Die Ehrenamtlichen entscheiden dann, orientiert am Inhalt der Beschwerde, ob sie der Beschwerde selber nachgehen oder sich damit an eine hauptamtlich mitar-beitende Person wenden. Beschwerden sind sowohl mündlich, als auch schriftlich möglich, als ano-nyme Nachricht in unserem Briefkasten, per E-Mail, Instagram oder WhatsApp. Wir haben eine feh-lerfreundliche Grundhaltung, die es von uns fordert, uns bei Bedarf zu entschuldigen.
4.2. Handlungs- und Verhaltensempfehlungen
Folgende allgemeine Handlungs- und Verhaltensempfehlungen dienen der Orientierung, wenn sich uns Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene anvertrauen oder wenn wir mit einem Fall von Ge-walt konfrontiert werden:
1. Ruhe bewahren.
2. Wir dokumentieren die Feststellungen bzw. Informationen. Dazu gehören Zeitpunkt, Art der Feststellung beziehungsweise wörtlicher Inhalt der Information. Wir schreiben die rei-nen Informationen auf, ohne Interpretation (!) und ohne Nachfrage. Das bedeutet, das Ge-sprächsprotokoll ist als Gedächtnisprotokoll zeitnah anzufertigen!
3. Es ist wichtig, dass wir den Schilderungen der Betroffenen zuhören und ihnen Glauben schenken.
4. Wir geben die Zusage, dass alle weiteren Schritte, z.B. die Information der Erziehungsbe-rechtigten (sofern sie nicht als TäterIn in Frage kommen), in Absprache erfolgen. An keiner Stelle handeln wir „über den Kopf“ der betroffenen Person. Wir geben keine Versprechun-gen ab, die nicht eingehalten werden können und erläutern, dass wir uns zunächst selbst Un-terstützung (bei den Zuständigen/bei Fachberatungsstellen) holen.
5. Auf keinen Fall sprechen wir die tatverdächtige Person auf den Verdacht an.
6. Die Leitung des HoT wird informiert (außer ihr selbst wird der Vorwurf gemacht). Diese übernimmt ab hier die Verantwortung.
7. Ein Kriseninterventionsteam wird gebildet.
8. Wir planen gemeinsam mit der HoT-Leitung das weitere Vorgehen unter Berücksichtigung der Wünsche der Betroffenen und unter Einschaltung einer Fachberatungsstelle.
9. Wir protokollieren möglichst alle Schritte und Gespräche sehr genau.
10. Bei einem konkreten Verdacht kümmert sich die HoT-Leitung mit dem Kriseninterventions-team um die angemessenen weiteren Schritte. Es wird geklärt, ob die Ermittlungsbehörden, wie Polizei oder Staatsanwaltschaft, eingeschaltet werden müssen.
11. Es wird überlegt, ob und wie die Öffentlichkeit über diesen Vorfall informiert werden soll.
12. Bei einem Verdachtsfall, der sich als unbegründet und falsch erweist, ist das Ziel die voll-ständige gesellschaftliche Rehabilitation der verdächtigten Person.
Die Zuständigkeit hierfür liegt bei der HoT-Leitung und dem Presbyterium.
◦ Alle Beteiligten müssen darüber informiert werden
◦ Bei dem Prozess ist die Vertrauensbeziehung wiederherzustellen
4.3. (Beratungs-) Adressen
anonyme Fachberatungsstelle
Nummer gegen Kummer (Für Kinder: 116111 / Für Eltern: 0800/1110550)
Spezialisierte Fachberatungsstelle Belladonna
Westernstraße 28 33098 Paderborn
Tel.: 05251/12196-19 E-Mail: belladonna@skf-paderborn.de
Jugendamt Paderborn
Aldegreverstr. 10 – 14 33102 Paderborn
Tel.: 05251/308-5188 oder 05251/308-0 wenn besetzt
E-Mail: kindesschutz@kreis-paderborn.de
Meldestelle nach dem KGSsG Fachstelle „Prävention und Intervention“ der EkvW
Altstädter Kirchplatz 5 33602 Bielefeld
Tel.: 0521/594-381 und -380
E-Mail: marion.neuper@ekvw.de und christian.weber@ekvw.de
weitere Informationen unter:
• https://www.hinschauen-helfen-handeln.de/
• https://www.evangelisch-in-westfalen.de/angebote/umgang-mit-verletzungen-der-sexuellen-selbstbestimmung/
Anhang
• Risikoanalyse Mitarbeitende - Material aus „der Paritätische“ Arbeitshilfe Schutzkonzepte für die Kinder- und Jugendarbeit ausgefüllt
• Risikoanalyse mit Jugendlichen - verschriftlicht
• Risikoanalyse mit Kindern - verschriftlicht
• Selbstverpflichtungserklärung
• Formular zur Beantragung eines Führungszeugnisses
• Handlungsleitfaden im Verdachtsfall
• Interventionsplan bei (sexualisierter) Gewalt unter Gleichaltrigen innerhalb des HoT
• Dokumentationsbogen im Verdachtsfall
Konzept zum Schutz vor sexualisierte Gewalt
im
„Haus der offenen Tür“ Altenbeken
Erarbeitet von
Susanne Grenz, Ltg des Hauses der offenen Tür in Altenbeken
und Team
Eichendorffstraße 9
33184 Altenbeken
Stand April 2025
Inhaltsangabe
Seite
1. Einleitung
1.1. Vorwort………………………………………..……………….………………………….…...4
1.2. Ziele des partizipativ erarbeiteten Schutzkonzeptes…………………………………………...4
2. Risikoanalyse
2.1. Spezifische Risikofaktoren…………………………………………………………………….4
2.1.1. Raum- und Geländesituation……………………..…………….…………….……...4
2.1.2. Ehrenamtliches Engagement………………………..……………………………….5
2.1.3. pädagogische Settings…………………………..…………………………………...5
2.2. Weiterführende Risikoanalyse…………………..………….………………………………….5
2.2.1. Standort Altenbeken………………..………….………….…………………………………5
2.2.2. Standort Schwaney…………………………………...……………………………...6
3. Prävention
3.1. Leitbild und Verhaltenskodex…………………………..……………………………………...7
3.1.1. Leitbild…………………………………………………….………………………..7
3.1.2. Verhaltensleitlinien…………………………………………..……………………..7
3.1.3. erweiteretes Führungszeugnis…………………………………...………………….7
3.1.4. Sensibilisierung und Fortbildungen aller Mitarbeitenden…………….…………….8
3.1.5. Öffentlichkeitsarbeit………………………………..………………....…………….8
3.1.6. Qualitätsmanagement……………………………...….…………………………….8
3.2. Maßnahmen und Handlungsleitfäden zur Vehinderung sexualisierter Gewalt…...…………...9
3.2.1. Vereinbarungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen………….……………9
3.2.2. Umgang mit Fotomaterial……….…………………………………..……………...9
3.2.3. Umgang mit persönlichen Daten….………………………………………………..9
3.2.4. Umgang mit Geschenken…………………………………….……………………..9
3.2.5. Einsatz von Ehrenamtlichen……………………...…………….…………………..9
3.2.6. Projekte mit Übernachtung…………………………………...……………………10
3.2.7. Fahrten/Mitnahme……………………………………….………….….………….10
3.2.8. Vertrauliche Gesprächen…………………………………..…..…………………...10
3.2.9. Transparenz im pädagogischen Handeln……………….….………..……………..10
3.3. AnsprechpartnerInnen……………………………………..…….….…………….…………..10
3.3.1. Aufgaben der / des AnsprechpartnerIn……………….…...……………………….11
4. Intervention: hinsehen – wahrnehmen – handeln
4.1. Beschwerdesystem…………………………………………….………….…….…………….12
4.2 Handlungs- und Verhaltensempfehlungen…………………………..….……………………..12
4.3. (Beratungs-) Adressen……………………………….…………………..….………………...13
Anhang
• Risikoanalyse Mitarbeitende - Material aus „der Paritätische“ Arbeitshilfe Schutzkonzepte für die Kinder- und Jugendarbeit ausgefüllt
• Risikoanalyse mit Jugendlichen - verschriftlicht
• Risikoanalyse mit Kindern - verschriftlicht
• Selbstverpflichtungserklärung
• Formular zur Beantragung eines Führungszeugnisses
• Handlungsleitfaden im Verdachtsfall
• Interventionsplan bei (sexualisierter) Gewalt unter Gleichaltrigen innerhalb des HoT
• Dokumentationsbogen im Verdachtsfall
1. Einleitung
1.1 Vorwort
Das Haus der offenen Tür (HoT) in Altenbeken ist eine Einrichtung der offenen Kinder- und Ju-gendarbeit, die seit Januar 1992 besteht. Es wird von der evangelischen Kirchengemeinde Bad Driburg, die nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz zu den Trägern der freien Jugendhilfe gehört, getragen. Das Haus versteht sich als Freizeit-, Begegnungs- und Bildungszentrum für Kinder, Ju-gendliche und junge Erwachsene im Alter von 6 bis 26 Jahren.
Die gesellschaftliche Sensibilisierung, nicht zuletzt durch die Aufdeckung verschiedener Fälle von sexualisierter Gewalt und die Einführung eines landeskirchlichen Gesetzes zum Schutz vor sexuali-sierter Gewalt haben einen Prozess in Gang gesetzt, der Heranwachsende vor sexualisierter Gewalt schützen soll. Dieser Prozess beinhaltet neben landeskirchlich verpflichtenden Vorgaben zur Quali-fizierung von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitenden auch den Auftrag zur Erstellung von Schutzkonzepten. In Folge dieses Auftrages ist der Evangelische Kirchenkreis Paderborn und alle seine Untergliederungen aufgefordert, Schutzkonzepte zu entwickeln, so auch das Haus der offenen Tür Altenbeken.
Auch als ein Teil der freien Jugendhilfe, zum Jugendamt des Kreises Paderborn gehörend, hat sich das Haus der offenen Tür Altenbeken 2023 auf den Weg gemacht das vorliegende Schutzkonzept in einem partizipativen Entwicklungsprozess zu erstellen. Dabei eingebunden waren sowohl die uns anvertrauten Kinder, die jugendlichen Besuchenden des Hauses, ehrenamtlich als auch hauptamtlich Mitarbeitende und Personen des Leitungsgremiums der Kirchengemeinde.
1.2. Ziele des partizipativ erarbeiteten Schutzkonzeptes
Die partizipative Entwicklung des Schutzkonzeptes bringt es mit sich, dass viele strukturelle, bauli-che und personelle Risikofaktoren erkannt, benannt und minimiert werden können. Ziel dieses Vor-gehens ist die Schaffung eines Bewusstseins für potentielle Risikofaktoren und das Kennenlernen von Beschwerdemöglichkeiten, Interventionsvorgehen und Hilfsangeboten; auch soll eine möglichst hohe Sprachfähigkeit aller bezüglich dieser Thematik hergestellt werden. Die Erstellung des Schutz-konzeptes dient also dem HoT auch zur Bewahrung, Sicherung und Verbesserung des Wohlfühl- und Schutzraumes.
2. Risikoanalyse
2.1. Spezifische Risikofaktoren
Ein wirksames Schutzkonzept muss an den spezifischen Bedingungen und Strukturen des Hauses der offenen Tür in Altenbeken ansetzen. Mithilfe einer fundierten Risikoanalyse, bei der sowohl die besuchenden Kinder und Jugendlichen als auch die haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden einge-bunden waren, konnten relevante Punkte herausgearbeitet werden.
2.1.1. Raum- und Geländesituation
Das HoT Altenbeken hat zwei Standorte: zum einen die untere Etage des Gemeindehauses in Alt-enbeken mit einem das Haus umgebenden Außengelände; und zum anderen die deutlich kleinere Zweigstelle in einem Haus im Ortsteil Schwaney. Hier gibt es ebenfalls ein großes Außengelände mit einem Abenteuerspielplatz. Außengelände und Abenteuerspielplatz liegen komplett im öffentli-chen Raum und sind auch öffentlich zugängig und genutzt.
2.1.2. Ehrenamtliches Engagement
Ohne ehrenamtliches Engagement sind große Teile unseres (Ferien)programms und einige Projekte nicht durchführbar. Ehrenamtlich Engagierte werden von uns stets gesucht und gut begleitet. Wir bilden selbst vor Ort regelmäßig neue Ehrenamtliche aus (Jugendleiter-Schulung) und haben somit Einfluss auf den Inhalt und die Qualität der Ausbildung.
2.1.3. Pädagogische Settings
Neben der klassischen offenen Arbeit im Nachmittags- / Abendbereich und an den Wochenenden werden von uns unterschiedliche Gruppen und Projekte angeboten und / oder in die Einrichtung eingeladen; außerdem verantworten wir ein umfangreiches Ferienprogramm. Auch verschiedene Feste und Begegnungsformate finden im und ums HoT statt. So vielfältig wie das Programm ist die Gruppe der pädagogisch handelnden Personen, die sich aus Haupt- und Ehrenamtlichen, Praktikan-tInnen und KooperationspartnerInnen unterschiedlichsten Alters zusammensetzt.
2.2. Weiterführende Risikoanalyse
Im Rahmen der Evaluierung wurde die Arbeitshilfe des Paritätischen Jugendwerks („Arbeitshilfe Schutzkonzept für die Kinder- und Jugendarbeit“) eingesetzt, um belastbarere Fakten zu generieren. Die folgende Auswahl der detaillierten Ergebnisse (die gesamte Risikoanalyse ist im Anhang des Schutzkonzeptes einzusehen) beschreibt die für das HoT Altenbeken spezifischen Risikofaktoren. Wir sind uns dieser Faktoren bewusst und haben sie bei der Präventionskonzeption mitgedacht.
2.2.1.Standort Altenbeken:
a) Toiletten
Zum Schutz vor unerwünschten Blicken oder Film-/Bildaufnahmen fehlen im Toilettenbereich Trennwände, die von der Decke bis zum Boden gehen. Hier wurden zeitnah von uns kleine Umbau-ten vorgenommen, so dass die vorderste Tür, die keine Möglichkeit bietet, drüber oder drunter her zu schauen, abgeschlossen werden kann.
b) Saal
Der große Saal ist mit zwei großen Flügeltüren vom Kommunikationsraum getrennt. Zur besseren Einsicht in diesen großen Raum wird darauf geachtet, dass stets alle vier Türen weit geöffnet sind. Wenn die Nutzung des Raumes, wie z.B. beim Tischtennisspiel, die Schließung einer der beiden Flügeltüren erforderlich macht (damit z.B. der Tischtennisball nicht immer so weit weg rollt), wird eine Ausnahme gemacht.
c) Spiele Raum
Auch bei diesem Raum wird (weiterhin) darauf geachtet, dass die Tür stets (weit) geöffnet ist. Das bedingt auch, dass die dort spielenden Kinder und Jugendlichen auf die Lautstärke achten.
d) Küche und Getränke
Die Küche hat eine umlaufende Theke, hinter der kleinere Kinder von außen nicht gesehen werden können. Um die fortwährende Sichtbarkeit und damit Sicherheit aller zu gewährleisten, werden die Wasserflaschen mit Gläsern auf den Tisch vor der Küche im gut einsehbaren Kommunikationsraum gestellt. So können alle jederzeit sich etwas zu trinken nehmen, ohne die Küche betreten zu müssen.
e) Werkraum
Die Tür zum Werkraum ist immer geschlossen und niemand hat Zutritt. Wenn der Werkraum als solcher genutzt wird, ist die Tür weit geöffnet.
f) Jugendraum
Den Jugendraum nutzen die über 12 - Jährigen, um sich aus dem Trubel der oftmals lautstark spielenden jüngeren Besuchenden zurückzuziehen und dort teilweise auch ihre eigene Musik zu hö-ren. Der Jugendraum verfügt über eine gute Schallisolierung zum Kommunikationsraum und den anderen angrenzenden Räumen. Die Tür zum Jugendraum ist immer geöffnet zu halten; auf die Auswahl der abgespielten Musik achten wir, so dass die Texte dem Jugendschutzgesetz entsprechen.
g) Helligkeit / Beleuchtung / Raum-Einsicht
Die Räumlichkeiten sind alle sehr gut mit Beleuchtung ausgestattet. Die Besuchenden ziehen es teilweise vor, im Halbdunkeln zu sitzen, sei es auf den Sofas oder auch draußen vor der Eingangstür. Wir achten darauf, dass stets alle Bereiche gut beleuchtet sind und vor allem in der dunkleren Jah-reszeit rechtzeitig die Außenbeleuchtung eingeschaltet ist. Ebenso achten die Mitarbeitenden darauf, dass die Vorhänge weit zurückgezogen sind, so dass die Räume auch durch die Fenster von außen gut einsehbar sind. Abhängig von der konkreten Besuchersituation achten die Mitarbeitenden da-rauf, in regelmäßigen Abständen in alle benutzten Räume hinein zu gehen bzw. in diese hinein zu schauen.
2.2.2. Standort Schwaney
Die Räumlichkeiten am Standort in Schwaney sind deutlich kleiner; außerdem teilen wir uns diese mit der dortigen Offenen Ganztagsschule (OGS).
Am Standort Schwaney wird darauf geachtet, dass die ge-, aber nicht abgeschlossenen Türen zum Putzmittelraum und zu einem kleinen Abstellraum geschlossen bleiben, während die Tür zum Spiele Raum weit geöffnet steht. Das teilweise schlecht einsehbare Außengelände, das ja sowohl öffentlich nutzbar ist als auch vom Haus der offenen Tür (mit) genutzt wird, wird in regelmäßigen Abständen von den Mitarbeitenden aufgesucht, auch, um hier der Aufsichtspflicht nachzukommen und der Sicherstellung des Schutzes Rechnung zu tragen. Ein Restrisiko bleibt hier jedoch bestehen. Dies liegt auch an der Situation, dass es ein öffentlicher Raum ist. Somit ist diese Tatsache von unserer Seite aus nicht beeinflussbar. Wir sind uns dessen bewusst.
3. Prävention
3.1. Leitbild und Verhaltenskodex
3.1.1. Leitbild
Im Haus der offenen Tür der ev. Kirchengemeinde in Altenbeken sind alle 6-26 Jährigen herzlich willkommen unabhängig ihres kulturellen, religiösen, sexuellen, sozialen, familiären, politischen Hin-tergrundes und ihrer Weltanschauung, ethnischer Gruppierung, jugendkultureller Ausrichtung und Nationalität. Es wird Raum der Begegnung, Toleranz und Solidarität gegeben, so dass Vertrauen, Achtung und Respekt wachsen können. Jedwede Art der Diskriminierung und Gewalt – sei es kör-perliche, psychische (oftmals verbale), sexualisierte und soziale Gewalt – hat bei uns keinen Platz. So wollen wir für alle Besuchenden eine Atmosphäre schaffen, die ihnen vermittelt, dass sie ange-nommen, geschätzt, geliebt und wertvoll sind, so wie sie sind.
3.1.2. Verhaltensleitlinien
Die Mitarbeitenden des HoT entwickeln und leben eine Kultur der Achtsamkeit zum Schutz vor jeder Form der Gewalt, sei sie körperlicher, psychischer oder sexualisierter Natur und vor Grenzver-letzungen. Die Aufmerksamkeit, also das Hinschauen und Hinhören gilt dabei allen Beteiligten: Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen, haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden, sich selbst und anderen gegenüber. Wir achten die Persönlichkeit und Würde jedes Menschen und respektieren individuelle Grenzen. Unser Handeln ist von einer grundlegenden Haltung der Achtsamkeit, des Respektes und der Wertschätzung geprägt ist. Wir verpflichten uns zur Einhaltung der Standards, die
• nach der UN-Kinderrechtskonvention,
• nach dem Bundeskinderschutzgesetz (insbesondere §8 und §72a SGB VIII) für den Schutz von Kindern und Jugendlichen
• nach der Gewaltschutzrichtlinie der Evangelischen Kirche Deutschlands und
• nach dem Kirchengesetz der EKvW zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (insbesondere Ab-standsgebot, Abstinenzgebot, Meldepflicht) gelten.
Wir sehen uns verantwortlich für die Herstellung und Erhaltung eines Schutz- und Wohlfühlraumes für alle Besuchenden und Mitarbeitenden. Daher gestalten wir die Beziehungen zu den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen transparent in positiver Zuwendung und gehen verantwor-tungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Individuelle Grenzen der Besuchenden werden von uns respektiert. Dies bezieht sich insbesondere auf die Intimsphäre von Kindern, Jugendlichen und jun-gen Erwachsenen. In unserer Rolle als Mitarbeitende der Kinder- und Jugendarbeit haben wir eine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung. Wir sind uns dieser bewusst. Wir bemühen uns jede Form der persönlichen Grenzverletzung wahrzunehmen und diese Situationen offen zu besprechen. Im Konfliktfall ziehen wir (professionelle) fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informieren die Verantwortlichen auf Leitungsebene. Der Schutz der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwach-senen steht dabei an erster Stelle.
3.1.3. erweitertes Führungszeugnis
Alle im HoT Tätigen (haupt- wie ehrenamtlich) legen vor oder zu Beginn ihrer Tätigkeit ein eintrags-freies erweitertes Führungszeugnis vor. Dies wird im HoT dokumentiert. Zur Beantragung dieser Führungszeugnisse gibt es Vorlagen, die wir mit entsprechendem zeitlichem Vorlauf aushändigen und dabei den Hintergrund der Maßnahme und das Procedere erklären. Hauptamtliche werden im Abstand von maximal fünf Jahren schriftlich zur Erneuerung des Führungszeugnisses aufgefordert. Ehrenamtliche legen spätestens alle drei Jahre ein neues Führungszeugnis vor. Jugendliche unter 14 Jahren, die sich im HoT ehrenamtlich einbringen, legen eine „Selbstverpflichtungserklärung“ vor, die den Schutz vor jeglicher Art von Gewalt thematisiert. Diese Selbstverpflichtungserklärung lassen wir uns zusätzlich von allen bei uns Tätigen unterschreiben. Hierzu zählen ebenfalls PraktikantInnen, die auch ein eintragsfreies erweitertes Führungszeugnis vorzulegen haben.
3.1.4. Sensibilisierung und Fortbildungen aller Mitarbeitenden
Das Haus der offenen Tür Altenbeken setzt mit konkreten Anforderungen qualitative Standards, die als Minimum vorausgesetzt werden, um sich im HoT – ehren- oder hauptamtlich – einbringen zu können. Diese Standards können zum Teil über Schulungen erworben werden, die das HoT in Zu-sammenarbeit mit anderen Trägern, dem Kirchenkreis sowie dem Kreisjugendamt anbietet.
• Die hauptamtlich Mitarbeitenden des HoT haben alle Module der mehrtägigen Schulung „Hinschauen – Helfen – Handeln“ absolviert bzw. absolvieren diese, sobald diese angeboten werden. Zudem nehmen sie an Fortbildungen des Kreisjugendamtes zu diesem Themenkom-plex teil.
• Ehrenamtlich Engagierte absolvieren je nach Art ihrer Tätigkeit im HoT die Schulungen „Basismodul 1“ oder „Basismodul 2“, die ebenfalls im Rahmen des Konzeptes von „Hin-schauen – Helfen – Handeln“ entwickelt wurden.
• Praktikanten/Innen absolvieren ebenfalls, je nach zeitlichem Umfang des Praktikums die Schulungen „Basismodul 1“ oder „Basismodul 2“. Als Mindestvoraussetzung wird mit den Praktikanten/Innen ein sensibilisierendes Gespräch geführt; sie werden auf das Schutzkon-zept hingewiesen und ihnen wird der Handlungsleitfaden im Verdachtsfall an die Hand ge-geben.
• Andere im und ums Hot Tätige: Kooperationspartner wie z.B. Leitende der Kulturruck-sackprojekte, die bei uns im Haus stattfinden, HausmeisterIn, KüsterIn, PfarrerIn, die wäh-rend ihrer Tätigkeit mit Besuchenden in Kontakt kommen, werden auf das Schutzkonzept hingewiesen; auch und ihnen wird der Handlungsleitfaden im Verdachtsfall gegeben.
3.1.5. Öffentlichkeitsarbeit
Der Handlungsleitfaden für den Verdachtsfall sexualisierter Gewalt bekommen nicht nur alle Mitar-beitende, sondern für alle Besuchende und Mitarbeitende des HoTs hängt dieser gut sicht- und les-bar an der Pinnwand im Kommunikationsraum. Das Konzept ist auf der Homepage des HoT zu fin-den. In den Dienstgesprächen berichten die Mitarbeitenden über das Schutzkonzept und eventuelle Projekte in diesem Zusammenhang.
3.1.6. Qualitätsmanagement
Das Schutzkonzept wird regelmäßig auf seine Aktualität, Durchführbarkeit und Nachhaltigkeit überprüft. Bei Notwendigkeit wird es angepasst. Dazu wird es alle drei bis fünf Jahre im Teamge-spräch thematisiert und evaluiert, auch mit Blick auf aktuelle Entwicklungen, die die Besuchenden-struktur und die Mitarbeitenden betreffen.
3.2. Maßnahmen und Handlungsleitfäden zur Verhinderung sexualisierter Gewalt
3.2.1. Vereinbarungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
Um Kinder/Jugendliche/junge Erwachsene, die das Hot besuchen, bestmöglichst vor jeglicher Art von Gewalt zu schützen vermeiden wir Situationen, in denen wir als Mitarbeitende alleine mit ei-nem/r Besuchenden (in einem geschlossenen Raum) sind. Wir achten auf Einsehbarkeit und gut aus-geleuchtete Räume. Wir respektieren die persönlichen Grenzen unseres Gegenübers und gehen sen-sibel mit dem individuellen Nähe- und Distanzbedürfnis um. Von sich aus suchen die Mitarbeiten-den keinerlei Körperkontakt zu den Besuchenden.
3.2.2. Umgang mit Fotomaterial
Schon aus rechtlichen Gründen (Recht am eigenen Bild) lassen wir uns vor jeder Veröffentlichung von Bildmaterial eine Fotoeinverständniserklärung ausfüllen und unterschreiben, bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren auch von deren Erziehungsberechtigten. Bei der Nutzung des Handys als Fotoapparat von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die unser Haus besuchen, thematisieren die Mitarbeitenden das Persönlichkeitsrecht und damit einhergehend das Recht am eigenen Bild.
3.2.3. Umgang mit persönlichen Daten
Wir achten darauf, dass gemäß der DSGVO Kap.2 ab Artikel 5 keine privaten Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder Wohnadressen weitergegeben werden.
3.2.4. Umgang mit Geschenken
Geschenke dürfen von Erwachsenen und ehrenamtlich tätigen Jugendlichen nicht genutzt werden, um den Beziehungsaufbau zu einem jungen Menschen zu unterstützen. Unangemessene Geschenke, die ohne einen ersichtlichen Grund überreicht werden, sind von Mitarbeitenden und ehrenamtlich Tätigen abzulehnen. Wenn eine mitarbeitende Person ein Geschenk erhalten hat, informiert sie das Team hierüber.
3.2.5. Einsatz von Ehrenamtlichen
In unserer Arbeit hat der Einsatz von Ehrenamtlichen einen festen Platz, da sie der Persönlichkeits-entwicklung der Heranwachsenden dienlich sind. Ehrenamtliche mit ihren unterschiedlichen Bega-bungen sind auch die Voraussetzung, ein breitgefächertes Angebot im Ferienprogramm bei kreativen Projekten usw. anbieten zu können. Die Ausbildung, Begleitung und Förderung von Ehrenamtlichen ist somit wichtiger Bestandteil der Arbeit. Die „Basisschulung 1“ und die „Basisschulung 2“, die im Rahmen des Konzeptes von „Hinschauen – Helfen – Handeln“ der ev. Kirche entwickelt wurden, sindfester Bestandteil der Jugendleiterschulung. Vor jedem Einsatz im Sommerferienprogramm, bei dem jugendliche Ehrenamtliche ohne hauptamtliche Begleitung eine Gruppe von Kindern betreuen, ist zusätzlich die Unterschrift einer „Selbstverpflichtungserklärung“ notwendig und die Vorlage eines eintragsfreien erweiterten Führungszeugnisses spätestens alle drei Jahre. (siehe auch 3.1.3. und 3.1.4.).
Ehrenamtliche ProjektleiterInnen werden auf das Schutzkonzept hingewiesen, der Handlungsleitfa-den im Verdachtsfall wird ausgehändigt und die Unterschrift auf der „Selbstverpflichtungserklä-rung“ eingeholt.
3.2.6. Projekte mit Übernachtung
Bei Fahrten mit Übernachtung achten wir bei der Zimmeraufteilung der Kinder/Jugendlichen/jungen Erwachsenen auf geschlechtergetrennte Unterbringung und persönliche Bedürfnisse. Dem Bedürf-nis nach Intimsphäre wird Rechnung getragen, indem die Zimmer nur nach vorherigem Anklopfen betreten werden. Ein Besuch in einem anderen Zimmer ist für Mitarbeitende sowie Teilnehmende mit Beginn der Nachtruhe nicht mehr gestattet. Die Mitarbeitenden achten auf die Einhaltung der Regeln. Bei einer Fahrt mit Übernachtung sind immer mindestens zwei hauptamtlich Mitarbeitende als Betreuung dabei.
3.2.7. Fahrten/Mitnahme
Vor der Beförderung anvertrauter Kinder und/oder Jugendlicher/junger Erwachsener mit privatem PKW wird eine andere mitarbeitende Person informiert.
3.2.8. Vertrauliche Gespräche
Seelsorgerliche Gespräche sind Teil unserer Arbeit. Für diese Gespräche ist von Seiten der ge-sprächssuchenden Kinder/Jugendlichen/jungen Erwachsenen ein vertraulicher, geschützter Rahmen gewünscht und benötigt. Um sicher zu stellen, dass das Gesprochene nicht anderen Personen zu Gehör bekommen, ist ein relativ schallgeschützter Raum erforderlich. Andererseits ist dem Sicher-heitsbedürfnis der Seelsorgesuchenden und Zuhörenden Rechnung zu tragen. Für diese Gespräche, die manchmal am Küchentresen oder offenen Bereich entstehen, können sich die Gesprächspartne-rInnen in das Büro mit Glastür und Fenstern an zwei Seiten zurückziehen. So ist sowohl ein vertrau-licher Rahmen als auch der Schutz durch Einsehbarkeit gewährleistet.
3.2.9. Transparenz im pädagogischen Handeln
Weichen wir von einer der Verhaltensregeln aus guten Gründen ab, ist dies im Vorfeld mit mindes-tens einem anderen Mitarbeitenden des HoT abzusprechen. Auch im Nachhinein besteht die Mög-lichkeit, das Gespräch zu suchen.
3.3. AnsprechpartnerInnen
Die Leitung des HoT steht als AnsprechpartnerIn zur Verfügung:
Susanne Grenz, Tel.: 05255 / 7577, E-Mail: hotaltenbeken@gmx.de
Als externe Ansprechpartnerin steht die Pfarrerin Frau Elhaus zur Verfügung:
Katrin Elhaus, Bahnhofstr. 5, 33184 Altenbeken, Tel.: 05255/6131, E-Mail: Katrin.Elhaus@kk-ekvw.de
Des Weiteren steht als externe Ansprechpartnerin von der Fachstelle Prävention und Schutz vor sexualisierter Gewalt Frau Hillebrand zur Verfügung (Multiplikatorin und Präventionsfachkraft):
Sonja Hillebrand, Klingenderstraße 13, 33100 Paderborn, Tel. 05251/5002-57, Mobil: 0171/7484542, E-Mail: sonja.hillebrand@kkpb.de
Die für das HoT Altenbeken zuständige Kinderschutzfachkraft (ehemals „insofern erfahrene Fach-kraft“ geannnt) nach § 8a SGB VIII, die außerhalb der Jugendhilfe tätig ist, ist ebenfalls Sonja Hil-lebrand.
3.3.1 Aufgaben der /des AnsprechpartnerIn
Die qualifizierte Ansprechpersonen des HoT Altenbeken dienen als verlässliche AnsprechpartnerIn-nen zu dem Thema sexualisierte Gewalt, an die sich Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Ehren-amtliche sowie deren Angehörige, zur Prävention oder Intervention, wenden können. Zu ihren Auf-gaben gehören:
• Verbindungsperson zwischen Betroffenen und Kriseninterventionsteam
• Anregung von Fachvorträgen externer ReferentIinnen (Beratungsstellen etc.)
• Unterstützung der Verantwortlichen für Pressearbeit zur Darstellung der Präventions- und Interventionsmaßnahmen in der Öffentlichkeit
• Kontaktpflege zu lokalen Netzwerken im Bereich „(sexualisierte) Gewalt“
• Anlaufstelle für alle Betroffenen, Ehrenamtlichen, MitarbeiterInnen sowie deren Angehörige
• Beratung zur Kontaktaufnahme mit der Meldestelle nach dem KGSsG Fachstelle „Präventi-on und Intervention“ der EKvW
• Einleitung von Interventionsmaßnahmen im Falle einer Beschwerde oder eines Verdachtes entsprechend der Handlungs- und Verhaltensempfehlungen (siehe 4.2)
• Nach Bedarf Kooperation mit dem Presbyterium bei Gesprächen über die Eignung von Eh-renamtlichen, MitarbeiterInnen
• Sensibilisierung aller Ehrenamtlichen, MitarbeiterInnen beispielsweise durch Gespräche, Teilnahme an Präventionsmaßnahmen, …
Die Kinderschutzfachraft, die den Hauptamtlichen des HoT als Ansprechpartnerin zur Verfügung steht, berät konkret
• bei der Prüfung der gewichtigen Anhaltspunkte
• bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos
• dabei, ob die derzeitige oder angestrebte externe oder eigene Hilfe zur Sicherung des Schut-zes des Kindes/Jugendlichen/jungen Erwachsenen ausreichend beitragen kann
• zu Strategien der Gesprächsführung
• bei der Motivation des jungen Menschen ggf. seiner Eltern zur Annahme von Hilfe oder
• bei der Hinzuziehung des Jugendamts
4. Intervention: Hinsehen – Wahrnehmen – Handeln
4.1. Beschwerdesystem
Jede Beschwerde wird grundsätzlich ernst genommen, und ihr wird zeitnah nachgegangen. Darüber wird zunächst Stillschweigen gewahrt. Beschwerden können an jede mitarbeitende Person – ehren- wie hauptamtlich – gerichtet werden. Die Ehrenamtlichen entscheiden dann, orientiert am Inhalt der Beschwerde, ob sie der Beschwerde selber nachgehen oder sich damit an eine hauptamtlich mitar-beitende Person wenden. Beschwerden sind sowohl mündlich, als auch schriftlich möglich, als ano-nyme Nachricht in unserem Briefkasten, per E-Mail, Instagram oder WhatsApp. Wir haben eine feh-lerfreundliche Grundhaltung, die es von uns fordert, uns bei Bedarf zu entschuldigen.
4.2. Handlungs- und Verhaltensempfehlungen
Folgende allgemeine Handlungs- und Verhaltensempfehlungen dienen der Orientierung, wenn sich uns Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene anvertrauen oder wenn wir mit einem Fall von Ge-walt konfrontiert werden:
1. Ruhe bewahren.
2. Wir dokumentieren die Feststellungen bzw. Informationen. Dazu gehören Zeitpunkt, Art der Feststellung beziehungsweise wörtlicher Inhalt der Information. Wir schreiben die rei-nen Informationen auf, ohne Interpretation (!) und ohne Nachfrage. Das bedeutet, das Ge-sprächsprotokoll ist als Gedächtnisprotokoll zeitnah anzufertigen!
3. Es ist wichtig, dass wir den Schilderungen der Betroffenen zuhören und ihnen Glauben schenken.
4. Wir geben die Zusage, dass alle weiteren Schritte, z.B. die Information der Erziehungsbe-rechtigten (sofern sie nicht als TäterIn in Frage kommen), in Absprache erfolgen. An keiner Stelle handeln wir „über den Kopf“ der betroffenen Person. Wir geben keine Versprechun-gen ab, die nicht eingehalten werden können und erläutern, dass wir uns zunächst selbst Un-terstützung (bei den Zuständigen/bei Fachberatungsstellen) holen.
5. Auf keinen Fall sprechen wir die tatverdächtige Person auf den Verdacht an.
6. Die Leitung des HoT wird informiert (außer ihr selbst wird der Vorwurf gemacht). Diese übernimmt ab hier die Verantwortung.
7. Ein Kriseninterventionsteam wird gebildet.
8. Wir planen gemeinsam mit der HoT-Leitung das weitere Vorgehen unter Berücksichtigung der Wünsche der Betroffenen und unter Einschaltung einer Fachberatungsstelle.
9. Wir protokollieren möglichst alle Schritte und Gespräche sehr genau.
10. Bei einem konkreten Verdacht kümmert sich die HoT-Leitung mit dem Kriseninterventions-team um die angemessenen weiteren Schritte. Es wird geklärt, ob die Ermittlungsbehörden, wie Polizei oder Staatsanwaltschaft, eingeschaltet werden müssen.
11. Es wird überlegt, ob und wie die Öffentlichkeit über diesen Vorfall informiert werden soll.
12. Bei einem Verdachtsfall, der sich als unbegründet und falsch erweist, ist das Ziel die voll-ständige gesellschaftliche Rehabilitation der verdächtigten Person.
Die Zuständigkeit hierfür liegt bei der HoT-Leitung und dem Presbyterium.
◦ Alle Beteiligten müssen darüber informiert werden
◦ Bei dem Prozess ist die Vertrauensbeziehung wiederherzustellen
4.3. (Beratungs-) Adressen
anonyme Fachberatungsstelle
Nummer gegen Kummer (Für Kinder: 116111 / Für Eltern: 0800/1110550)
Spezialisierte Fachberatungsstelle Belladonna
Westernstraße 28 33098 Paderborn
Tel.: 05251/12196-19 E-Mail: belladonna@skf-paderborn.de
Jugendamt Paderborn
Aldegreverstr. 10 – 14 33102 Paderborn
Tel.: 05251/308-5188 oder 05251/308-0 wenn besetzt
E-Mail: kindesschutz@kreis-paderborn.de
Meldestelle nach dem KGSsG Fachstelle „Prävention und Intervention“ der EkvW
Altstädter Kirchplatz 5 33602 Bielefeld
Tel.: 0521/594-381 und -380
E-Mail: marion.neuper@ekvw.de und christian.weber@ekvw.de
weitere Informationen unter:
• https://www.hinschauen-helfen-handeln.de/
• https://www.evangelisch-in-westfalen.de/angebote/umgang-mit-verletzungen-der-sexuellen-selbstbestimmung/
Anhang
• Risikoanalyse Mitarbeitende - Material aus „der Paritätische“ Arbeitshilfe Schutzkonzepte für die Kinder- und Jugendarbeit ausgefüllt
• Risikoanalyse mit Jugendlichen - verschriftlicht
• Risikoanalyse mit Kindern - verschriftlicht
• Selbstverpflichtungserklärung
• Formular zur Beantragung eines Führungszeugnisses
• Handlungsleitfaden im Verdachtsfall
• Interventionsplan bei (sexualisierter) Gewalt unter Gleichaltrigen innerhalb des HoT
• Dokumentationsbogen im Verdachtsfall
Konzept zum Schutz vor sexualisierte Gewalt
im
„Haus der offenen Tür“ Altenbeken
Erarbeitet von
Susanne Grenz, Ltg des Hauses der offenen Tür in Altenbeken
und Team
Eichendorffstraße 9
33184 Altenbeken
Stand April 2025
Inhaltsangabe
Seite
1. Einleitung
1.1. Vorwort………………………………………..……………….………………………….…...4
1.2. Ziele des partizipativ erarbeiteten Schutzkonzeptes…………………………………………...4
2. Risikoanalyse
2.1. Spezifische Risikofaktoren…………………………………………………………………….4
2.1.1. Raum- und Geländesituation……………………..…………….…………….……...4
2.1.2. Ehrenamtliches Engagement………………………..……………………………….5
2.1.3. pädagogische Settings…………………………..…………………………………...5
2.2. Weiterführende Risikoanalyse…………………..………….………………………………….5
2.2.1. Standort Altenbeken………………..………….………….…………………………………5
2.2.2. Standort Schwaney…………………………………...……………………………...6
3. Prävention
3.1. Leitbild und Verhaltenskodex…………………………..……………………………………...7
3.1.1. Leitbild…………………………………………………….………………………..7
3.1.2. Verhaltensleitlinien…………………………………………..……………………..7
3.1.3. erweiteretes Führungszeugnis…………………………………...………………….7
3.1.4. Sensibilisierung und Fortbildungen aller Mitarbeitenden…………….…………….8
3.1.5. Öffentlichkeitsarbeit………………………………..………………....…………….8
3.1.6. Qualitätsmanagement……………………………...….…………………………….8
3.2. Maßnahmen und Handlungsleitfäden zur Vehinderung sexualisierter Gewalt…...…………...9
3.2.1. Vereinbarungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen………….……………9
3.2.2. Umgang mit Fotomaterial……….…………………………………..……………...9
3.2.3. Umgang mit persönlichen Daten….………………………………………………..9
3.2.4. Umgang mit Geschenken…………………………………….……………………..9
3.2.5. Einsatz von Ehrenamtlichen……………………...…………….…………………..9
3.2.6. Projekte mit Übernachtung…………………………………...……………………10
3.2.7. Fahrten/Mitnahme……………………………………….………….….………….10
3.2.8. Vertrauliche Gesprächen…………………………………..…..…………………...10
3.2.9. Transparenz im pädagogischen Handeln……………….….………..……………..10
3.3. AnsprechpartnerInnen……………………………………..…….….…………….…………..10
3.3.1. Aufgaben der / des AnsprechpartnerIn……………….…...……………………….11
4. Intervention: hinsehen – wahrnehmen – handeln
4.1. Beschwerdesystem…………………………………………….………….…….…………….12
4.2 Handlungs- und Verhaltensempfehlungen…………………………..….……………………..12
4.3. (Beratungs-) Adressen……………………………….…………………..….………………...13
Anhang
• Risikoanalyse Mitarbeitende - Material aus „der Paritätische“ Arbeitshilfe Schutzkonzepte für die Kinder- und Jugendarbeit ausgefüllt
• Risikoanalyse mit Jugendlichen - verschriftlicht
• Risikoanalyse mit Kindern - verschriftlicht
• Selbstverpflichtungserklärung
• Formular zur Beantragung eines Führungszeugnisses
• Handlungsleitfaden im Verdachtsfall
• Interventionsplan bei (sexualisierter) Gewalt unter Gleichaltrigen innerhalb des HoT
• Dokumentationsbogen im Verdachtsfall
1. Einleitung
1.1 Vorwort
Das Haus der offenen Tür (HoT) in Altenbeken ist eine Einrichtung der offenen Kinder- und Ju-gendarbeit, die seit Januar 1992 besteht. Es wird von der evangelischen Kirchengemeinde Bad Driburg, die nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz zu den Trägern der freien Jugendhilfe gehört, getragen. Das Haus versteht sich als Freizeit-, Begegnungs- und Bildungszentrum für Kinder, Ju-gendliche und junge Erwachsene im Alter von 6 bis 26 Jahren.
Die gesellschaftliche Sensibilisierung, nicht zuletzt durch die Aufdeckung verschiedener Fälle von sexualisierter Gewalt und die Einführung eines landeskirchlichen Gesetzes zum Schutz vor sexuali-sierter Gewalt haben einen Prozess in Gang gesetzt, der Heranwachsende vor sexualisierter Gewalt schützen soll. Dieser Prozess beinhaltet neben landeskirchlich verpflichtenden Vorgaben zur Quali-fizierung von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitenden auch den Auftrag zur Erstellung von Schutzkonzepten. In Folge dieses Auftrages ist der Evangelische Kirchenkreis Paderborn und alle seine Untergliederungen aufgefordert, Schutzkonzepte zu entwickeln, so auch das Haus der offenen Tür Altenbeken.
Auch als ein Teil der freien Jugendhilfe, zum Jugendamt des Kreises Paderborn gehörend, hat sich das Haus der offenen Tür Altenbeken 2023 auf den Weg gemacht das vorliegende Schutzkonzept in einem partizipativen Entwicklungsprozess zu erstellen. Dabei eingebunden waren sowohl die uns anvertrauten Kinder, die jugendlichen Besuchenden des Hauses, ehrenamtlich als auch hauptamtlich Mitarbeitende und Personen des Leitungsgremiums der Kirchengemeinde.
1.2. Ziele des partizipativ erarbeiteten Schutzkonzeptes
Die partizipative Entwicklung des Schutzkonzeptes bringt es mit sich, dass viele strukturelle, bauli-che und personelle Risikofaktoren erkannt, benannt und minimiert werden können. Ziel dieses Vor-gehens ist die Schaffung eines Bewusstseins für potentielle Risikofaktoren und das Kennenlernen von Beschwerdemöglichkeiten, Interventionsvorgehen und Hilfsangeboten; auch soll eine möglichst hohe Sprachfähigkeit aller bezüglich dieser Thematik hergestellt werden. Die Erstellung des Schutz-konzeptes dient also dem HoT auch zur Bewahrung, Sicherung und Verbesserung des Wohlfühl- und Schutzraumes.
2. Risikoanalyse
2.1. Spezifische Risikofaktoren
Ein wirksames Schutzkonzept muss an den spezifischen Bedingungen und Strukturen des Hauses der offenen Tür in Altenbeken ansetzen. Mithilfe einer fundierten Risikoanalyse, bei der sowohl die besuchenden Kinder und Jugendlichen als auch die haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden einge-bunden waren, konnten relevante Punkte herausgearbeitet werden.
2.1.1. Raum- und Geländesituation
Das HoT Altenbeken hat zwei Standorte: zum einen die untere Etage des Gemeindehauses in Alt-enbeken mit einem das Haus umgebenden Außengelände; und zum anderen die deutlich kleinere Zweigstelle in einem Haus im Ortsteil Schwaney. Hier gibt es ebenfalls ein großes Außengelände mit einem Abenteuerspielplatz. Außengelände und Abenteuerspielplatz liegen komplett im öffentli-chen Raum und sind auch öffentlich zugängig und genutzt.
2.1.2. Ehrenamtliches Engagement
Ohne ehrenamtliches Engagement sind große Teile unseres (Ferien)programms und einige Projekte nicht durchführbar. Ehrenamtlich Engagierte werden von uns stets gesucht und gut begleitet. Wir bilden selbst vor Ort regelmäßig neue Ehrenamtliche aus (Jugendleiter-Schulung) und haben somit Einfluss auf den Inhalt und die Qualität der Ausbildung.
2.1.3. Pädagogische Settings
Neben der klassischen offenen Arbeit im Nachmittags- / Abendbereich und an den Wochenenden werden von uns unterschiedliche Gruppen und Projekte angeboten und / oder in die Einrichtung eingeladen; außerdem verantworten wir ein umfangreiches Ferienprogramm. Auch verschiedene Feste und Begegnungsformate finden im und ums HoT statt. So vielfältig wie das Programm ist die Gruppe der pädagogisch handelnden Personen, die sich aus Haupt- und Ehrenamtlichen, Praktikan-tInnen und KooperationspartnerInnen unterschiedlichsten Alters zusammensetzt.
2.2. Weiterführende Risikoanalyse
Im Rahmen der Evaluierung wurde die Arbeitshilfe des Paritätischen Jugendwerks („Arbeitshilfe Schutzkonzept für die Kinder- und Jugendarbeit“) eingesetzt, um belastbarere Fakten zu generieren. Die folgende Auswahl der detaillierten Ergebnisse (die gesamte Risikoanalyse ist im Anhang des Schutzkonzeptes einzusehen) beschreibt die für das HoT Altenbeken spezifischen Risikofaktoren. Wir sind uns dieser Faktoren bewusst und haben sie bei der Präventionskonzeption mitgedacht.
2.2.1.Standort Altenbeken:
a) Toiletten
Zum Schutz vor unerwünschten Blicken oder Film-/Bildaufnahmen fehlen im Toilettenbereich Trennwände, die von der Decke bis zum Boden gehen. Hier wurden zeitnah von uns kleine Umbau-ten vorgenommen, so dass die vorderste Tür, die keine Möglichkeit bietet, drüber oder drunter her zu schauen, abgeschlossen werden kann.
b) Saal
Der große Saal ist mit zwei großen Flügeltüren vom Kommunikationsraum getrennt. Zur besseren Einsicht in diesen großen Raum wird darauf geachtet, dass stets alle vier Türen weit geöffnet sind. Wenn die Nutzung des Raumes, wie z.B. beim Tischtennisspiel, die Schließung einer der beiden Flügeltüren erforderlich macht (damit z.B. der Tischtennisball nicht immer so weit weg rollt), wird eine Ausnahme gemacht.
c) Spiele Raum
Auch bei diesem Raum wird (weiterhin) darauf geachtet, dass die Tür stets (weit) geöffnet ist. Das bedingt auch, dass die dort spielenden Kinder und Jugendlichen auf die Lautstärke achten.
d) Küche und Getränke
Die Küche hat eine umlaufende Theke, hinter der kleinere Kinder von außen nicht gesehen werden können. Um die fortwährende Sichtbarkeit und damit Sicherheit aller zu gewährleisten, werden die Wasserflaschen mit Gläsern auf den Tisch vor der Küche im gut einsehbaren Kommunikationsraum gestellt. So können alle jederzeit sich etwas zu trinken nehmen, ohne die Küche betreten zu müssen.
e) Werkraum
Die Tür zum Werkraum ist immer geschlossen und niemand hat Zutritt. Wenn der Werkraum als solcher genutzt wird, ist die Tür weit geöffnet.
f) Jugendraum
Den Jugendraum nutzen die über 12 - Jährigen, um sich aus dem Trubel der oftmals lautstark spielenden jüngeren Besuchenden zurückzuziehen und dort teilweise auch ihre eigene Musik zu hö-ren. Der Jugendraum verfügt über eine gute Schallisolierung zum Kommunikationsraum und den anderen angrenzenden Räumen. Die Tür zum Jugendraum ist immer geöffnet zu halten; auf die Auswahl der abgespielten Musik achten wir, so dass die Texte dem Jugendschutzgesetz entsprechen.
g) Helligkeit / Beleuchtung / Raum-Einsicht
Die Räumlichkeiten sind alle sehr gut mit Beleuchtung ausgestattet. Die Besuchenden ziehen es teilweise vor, im Halbdunkeln zu sitzen, sei es auf den Sofas oder auch draußen vor der Eingangstür. Wir achten darauf, dass stets alle Bereiche gut beleuchtet sind und vor allem in der dunkleren Jah-reszeit rechtzeitig die Außenbeleuchtung eingeschaltet ist. Ebenso achten die Mitarbeitenden darauf, dass die Vorhänge weit zurückgezogen sind, so dass die Räume auch durch die Fenster von außen gut einsehbar sind. Abhängig von der konkreten Besuchersituation achten die Mitarbeitenden da-rauf, in regelmäßigen Abständen in alle benutzten Räume hinein zu gehen bzw. in diese hinein zu schauen.
2.2.2. Standort Schwaney
Die Räumlichkeiten am Standort in Schwaney sind deutlich kleiner; außerdem teilen wir uns diese mit der dortigen Offenen Ganztagsschule (OGS).
Am Standort Schwaney wird darauf geachtet, dass die ge-, aber nicht abgeschlossenen Türen zum Putzmittelraum und zu einem kleinen Abstellraum geschlossen bleiben, während die Tür zum Spiele Raum weit geöffnet steht. Das teilweise schlecht einsehbare Außengelände, das ja sowohl öffentlich nutzbar ist als auch vom Haus der offenen Tür (mit) genutzt wird, wird in regelmäßigen Abständen von den Mitarbeitenden aufgesucht, auch, um hier der Aufsichtspflicht nachzukommen und der Sicherstellung des Schutzes Rechnung zu tragen. Ein Restrisiko bleibt hier jedoch bestehen. Dies liegt auch an der Situation, dass es ein öffentlicher Raum ist. Somit ist diese Tatsache von unserer Seite aus nicht beeinflussbar. Wir sind uns dessen bewusst.
3. Prävention
3.1. Leitbild und Verhaltenskodex
3.1.1. Leitbild
Im Haus der offenen Tür der ev. Kirchengemeinde in Altenbeken sind alle 6-26 Jährigen herzlich willkommen unabhängig ihres kulturellen, religiösen, sexuellen, sozialen, familiären, politischen Hin-tergrundes und ihrer Weltanschauung, ethnischer Gruppierung, jugendkultureller Ausrichtung und Nationalität. Es wird Raum der Begegnung, Toleranz und Solidarität gegeben, so dass Vertrauen, Achtung und Respekt wachsen können. Jedwede Art der Diskriminierung und Gewalt – sei es kör-perliche, psychische (oftmals verbale), sexualisierte und soziale Gewalt – hat bei uns keinen Platz. So wollen wir für alle Besuchenden eine Atmosphäre schaffen, die ihnen vermittelt, dass sie ange-nommen, geschätzt, geliebt und wertvoll sind, so wie sie sind.
3.1.2. Verhaltensleitlinien
Die Mitarbeitenden des HoT entwickeln und leben eine Kultur der Achtsamkeit zum Schutz vor jeder Form der Gewalt, sei sie körperlicher, psychischer oder sexualisierter Natur und vor Grenzver-letzungen. Die Aufmerksamkeit, also das Hinschauen und Hinhören gilt dabei allen Beteiligten: Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen, haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden, sich selbst und anderen gegenüber. Wir achten die Persönlichkeit und Würde jedes Menschen und respektieren individuelle Grenzen. Unser Handeln ist von einer grundlegenden Haltung der Achtsamkeit, des Respektes und der Wertschätzung geprägt ist. Wir verpflichten uns zur Einhaltung der Standards, die
• nach der UN-Kinderrechtskonvention,
• nach dem Bundeskinderschutzgesetz (insbesondere §8 und §72a SGB VIII) für den Schutz von Kindern und Jugendlichen
• nach der Gewaltschutzrichtlinie der Evangelischen Kirche Deutschlands und
• nach dem Kirchengesetz der EKvW zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (insbesondere Ab-standsgebot, Abstinenzgebot, Meldepflicht) gelten.
Wir sehen uns verantwortlich für die Herstellung und Erhaltung eines Schutz- und Wohlfühlraumes für alle Besuchenden und Mitarbeitenden. Daher gestalten wir die Beziehungen zu den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen transparent in positiver Zuwendung und gehen verantwor-tungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Individuelle Grenzen der Besuchenden werden von uns respektiert. Dies bezieht sich insbesondere auf die Intimsphäre von Kindern, Jugendlichen und jun-gen Erwachsenen. In unserer Rolle als Mitarbeitende der Kinder- und Jugendarbeit haben wir eine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung. Wir sind uns dieser bewusst. Wir bemühen uns jede Form der persönlichen Grenzverletzung wahrzunehmen und diese Situationen offen zu besprechen. Im Konfliktfall ziehen wir (professionelle) fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informieren die Verantwortlichen auf Leitungsebene. Der Schutz der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwach-senen steht dabei an erster Stelle.
3.1.3. erweitertes Führungszeugnis
Alle im HoT Tätigen (haupt- wie ehrenamtlich) legen vor oder zu Beginn ihrer Tätigkeit ein eintrags-freies erweitertes Führungszeugnis vor. Dies wird im HoT dokumentiert. Zur Beantragung dieser Führungszeugnisse gibt es Vorlagen, die wir mit entsprechendem zeitlichem Vorlauf aushändigen und dabei den Hintergrund der Maßnahme und das Procedere erklären. Hauptamtliche werden im Abstand von maximal fünf Jahren schriftlich zur Erneuerung des Führungszeugnisses aufgefordert. Ehrenamtliche legen spätestens alle drei Jahre ein neues Führungszeugnis vor. Jugendliche unter 14 Jahren, die sich im HoT ehrenamtlich einbringen, legen eine „Selbstverpflichtungserklärung“ vor, die den Schutz vor jeglicher Art von Gewalt thematisiert. Diese Selbstverpflichtungserklärung lassen wir uns zusätzlich von allen bei uns Tätigen unterschreiben. Hierzu zählen ebenfalls PraktikantInnen, die auch ein eintragsfreies erweitertes Führungszeugnis vorzulegen haben.
3.1.4. Sensibilisierung und Fortbildungen aller Mitarbeitenden
Das Haus der offenen Tür Altenbeken setzt mit konkreten Anforderungen qualitative Standards, die als Minimum vorausgesetzt werden, um sich im HoT – ehren- oder hauptamtlich – einbringen zu können. Diese Standards können zum Teil über Schulungen erworben werden, die das HoT in Zu-sammenarbeit mit anderen Trägern, dem Kirchenkreis sowie dem Kreisjugendamt anbietet.
• Die hauptamtlich Mitarbeitenden des HoT haben alle Module der mehrtägigen Schulung „Hinschauen – Helfen – Handeln“ absolviert bzw. absolvieren diese, sobald diese angeboten werden. Zudem nehmen sie an Fortbildungen des Kreisjugendamtes zu diesem Themenkom-plex teil.
• Ehrenamtlich Engagierte absolvieren je nach Art ihrer Tätigkeit im HoT die Schulungen „Basismodul 1“ oder „Basismodul 2“, die ebenfalls im Rahmen des Konzeptes von „Hin-schauen – Helfen – Handeln“ entwickelt wurden.
• Praktikanten/Innen absolvieren ebenfalls, je nach zeitlichem Umfang des Praktikums die Schulungen „Basismodul 1“ oder „Basismodul 2“. Als Mindestvoraussetzung wird mit den Praktikanten/Innen ein sensibilisierendes Gespräch geführt; sie werden auf das Schutzkon-zept hingewiesen und ihnen wird der Handlungsleitfaden im Verdachtsfall an die Hand ge-geben.
• Andere im und ums Hot Tätige: Kooperationspartner wie z.B. Leitende der Kulturruck-sackprojekte, die bei uns im Haus stattfinden, HausmeisterIn, KüsterIn, PfarrerIn, die wäh-rend ihrer Tätigkeit mit Besuchenden in Kontakt kommen, werden auf das Schutzkonzept hingewiesen; auch und ihnen wird der Handlungsleitfaden im Verdachtsfall gegeben.
3.1.5. Öffentlichkeitsarbeit
Der Handlungsleitfaden für den Verdachtsfall sexualisierter Gewalt bekommen nicht nur alle Mitar-beitende, sondern für alle Besuchende und Mitarbeitende des HoTs hängt dieser gut sicht- und les-bar an der Pinnwand im Kommunikationsraum. Das Konzept ist auf der Homepage des HoT zu fin-den. In den Dienstgesprächen berichten die Mitarbeitenden über das Schutzkonzept und eventuelle Projekte in diesem Zusammenhang.
3.1.6. Qualitätsmanagement
Das Schutzkonzept wird regelmäßig auf seine Aktualität, Durchführbarkeit und Nachhaltigkeit überprüft. Bei Notwendigkeit wird es angepasst. Dazu wird es alle drei bis fünf Jahre im Teamge-spräch thematisiert und evaluiert, auch mit Blick auf aktuelle Entwicklungen, die die Besuchenden-struktur und die Mitarbeitenden betreffen.
3.2. Maßnahmen und Handlungsleitfäden zur Verhinderung sexualisierter Gewalt
3.2.1. Vereinbarungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
Um Kinder/Jugendliche/junge Erwachsene, die das Hot besuchen, bestmöglichst vor jeglicher Art von Gewalt zu schützen vermeiden wir Situationen, in denen wir als Mitarbeitende alleine mit ei-nem/r Besuchenden (in einem geschlossenen Raum) sind. Wir achten auf Einsehbarkeit und gut aus-geleuchtete Räume. Wir respektieren die persönlichen Grenzen unseres Gegenübers und gehen sen-sibel mit dem individuellen Nähe- und Distanzbedürfnis um. Von sich aus suchen die Mitarbeiten-den keinerlei Körperkontakt zu den Besuchenden.
3.2.2. Umgang mit Fotomaterial
Schon aus rechtlichen Gründen (Recht am eigenen Bild) lassen wir uns vor jeder Veröffentlichung von Bildmaterial eine Fotoeinverständniserklärung ausfüllen und unterschreiben, bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren auch von deren Erziehungsberechtigten. Bei der Nutzung des Handys als Fotoapparat von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die unser Haus besuchen, thematisieren die Mitarbeitenden das Persönlichkeitsrecht und damit einhergehend das Recht am eigenen Bild.
3.2.3. Umgang mit persönlichen Daten
Wir achten darauf, dass gemäß der DSGVO Kap.2 ab Artikel 5 keine privaten Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder Wohnadressen weitergegeben werden.
3.2.4. Umgang mit Geschenken
Geschenke dürfen von Erwachsenen und ehrenamtlich tätigen Jugendlichen nicht genutzt werden, um den Beziehungsaufbau zu einem jungen Menschen zu unterstützen. Unangemessene Geschenke, die ohne einen ersichtlichen Grund überreicht werden, sind von Mitarbeitenden und ehrenamtlich Tätigen abzulehnen. Wenn eine mitarbeitende Person ein Geschenk erhalten hat, informiert sie das Team hierüber.
3.2.5. Einsatz von Ehrenamtlichen
In unserer Arbeit hat der Einsatz von Ehrenamtlichen einen festen Platz, da sie der Persönlichkeits-entwicklung der Heranwachsenden dienlich sind. Ehrenamtliche mit ihren unterschiedlichen Bega-bungen sind auch die Voraussetzung, ein breitgefächertes Angebot im Ferienprogramm bei kreativen Projekten usw. anbieten zu können. Die Ausbildung, Begleitung und Förderung von Ehrenamtlichen ist somit wichtiger Bestandteil der Arbeit. Die „Basisschulung 1“ und die „Basisschulung 2“, die im Rahmen des Konzeptes von „Hinschauen – Helfen – Handeln“ der ev. Kirche entwickelt wurden, sindfester Bestandteil der Jugendleiterschulung. Vor jedem Einsatz im Sommerferienprogramm, bei dem jugendliche Ehrenamtliche ohne hauptamtliche Begleitung eine Gruppe von Kindern betreuen, ist zusätzlich die Unterschrift einer „Selbstverpflichtungserklärung“ notwendig und die Vorlage eines eintragsfreien erweiterten Führungszeugnisses spätestens alle drei Jahre. (siehe auch 3.1.3. und 3.1.4.).
Ehrenamtliche ProjektleiterInnen werden auf das Schutzkonzept hingewiesen, der Handlungsleitfa-den im Verdachtsfall wird ausgehändigt und die Unterschrift auf der „Selbstverpflichtungserklä-rung“ eingeholt.
3.2.6. Projekte mit Übernachtung
Bei Fahrten mit Übernachtung achten wir bei der Zimmeraufteilung der Kinder/Jugendlichen/jungen Erwachsenen auf geschlechtergetrennte Unterbringung und persönliche Bedürfnisse. Dem Bedürf-nis nach Intimsphäre wird Rechnung getragen, indem die Zimmer nur nach vorherigem Anklopfen betreten werden. Ein Besuch in einem anderen Zimmer ist für Mitarbeitende sowie Teilnehmende mit Beginn der Nachtruhe nicht mehr gestattet. Die Mitarbeitenden achten auf die Einhaltung der Regeln. Bei einer Fahrt mit Übernachtung sind immer mindestens zwei hauptamtlich Mitarbeitende als Betreuung dabei.
3.2.7. Fahrten/Mitnahme
Vor der Beförderung anvertrauter Kinder und/oder Jugendlicher/junger Erwachsener mit privatem PKW wird eine andere mitarbeitende Person informiert.
3.2.8. Vertrauliche Gespräche
Seelsorgerliche Gespräche sind Teil unserer Arbeit. Für diese Gespräche ist von Seiten der ge-sprächssuchenden Kinder/Jugendlichen/jungen Erwachsenen ein vertraulicher, geschützter Rahmen gewünscht und benötigt. Um sicher zu stellen, dass das Gesprochene nicht anderen Personen zu Gehör bekommen, ist ein relativ schallgeschützter Raum erforderlich. Andererseits ist dem Sicher-heitsbedürfnis der Seelsorgesuchenden und Zuhörenden Rechnung zu tragen. Für diese Gespräche, die manchmal am Küchentresen oder offenen Bereich entstehen, können sich die Gesprächspartne-rInnen in das Büro mit Glastür und Fenstern an zwei Seiten zurückziehen. So ist sowohl ein vertrau-licher Rahmen als auch der Schutz durch Einsehbarkeit gewährleistet.
3.2.9. Transparenz im pädagogischen Handeln
Weichen wir von einer der Verhaltensregeln aus guten Gründen ab, ist dies im Vorfeld mit mindes-tens einem anderen Mitarbeitenden des HoT abzusprechen. Auch im Nachhinein besteht die Mög-lichkeit, das Gespräch zu suchen.
3.3. AnsprechpartnerInnen
Die Leitung des HoT steht als AnsprechpartnerIn zur Verfügung:
Susanne Grenz, Tel.: 05255 / 7577, E-Mail: hotaltenbeken@gmx.de
Als externe Ansprechpartnerin steht die Pfarrerin Frau Elhaus zur Verfügung:
Katrin Elhaus, Bahnhofstr. 5, 33184 Altenbeken, Tel.: 05255/6131, E-Mail: Katrin.Elhaus@kk-ekvw.de
Des Weiteren steht als externe Ansprechpartnerin von der Fachstelle Prävention und Schutz vor sexualisierter Gewalt Frau Hillebrand zur Verfügung (Multiplikatorin und Präventionsfachkraft):
Sonja Hillebrand, Klingenderstraße 13, 33100 Paderborn, Tel. 05251/5002-57, Mobil: 0171/7484542, E-Mail: sonja.hillebrand@kkpb.de
Die für das HoT Altenbeken zuständige Kinderschutzfachkraft (ehemals „insofern erfahrene Fach-kraft“ geannnt) nach § 8a SGB VIII, die außerhalb der Jugendhilfe tätig ist, ist ebenfalls Sonja Hil-lebrand.
3.3.1 Aufgaben der /des AnsprechpartnerIn
Die qualifizierte Ansprechpersonen des HoT Altenbeken dienen als verlässliche AnsprechpartnerIn-nen zu dem Thema sexualisierte Gewalt, an die sich Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Ehren-amtliche sowie deren Angehörige, zur Prävention oder Intervention, wenden können. Zu ihren Auf-gaben gehören:
• Verbindungsperson zwischen Betroffenen und Kriseninterventionsteam
• Anregung von Fachvorträgen externer ReferentIinnen (Beratungsstellen etc.)
• Unterstützung der Verantwortlichen für Pressearbeit zur Darstellung der Präventions- und Interventionsmaßnahmen in der Öffentlichkeit
• Kontaktpflege zu lokalen Netzwerken im Bereich „(sexualisierte) Gewalt“
• Anlaufstelle für alle Betroffenen, Ehrenamtlichen, MitarbeiterInnen sowie deren Angehörige
• Beratung zur Kontaktaufnahme mit der Meldestelle nach dem KGSsG Fachstelle „Präventi-on und Intervention“ der EKvW
• Einleitung von Interventionsmaßnahmen im Falle einer Beschwerde oder eines Verdachtes entsprechend der Handlungs- und Verhaltensempfehlungen (siehe 4.2)
• Nach Bedarf Kooperation mit dem Presbyterium bei Gesprächen über die Eignung von Eh-renamtlichen, MitarbeiterInnen
• Sensibilisierung aller Ehrenamtlichen, MitarbeiterInnen beispielsweise durch Gespräche, Teilnahme an Präventionsmaßnahmen, …
Die Kinderschutzfachraft, die den Hauptamtlichen des HoT als Ansprechpartnerin zur Verfügung steht, berät konkret
• bei der Prüfung der gewichtigen Anhaltspunkte
• bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos
• dabei, ob die derzeitige oder angestrebte externe oder eigene Hilfe zur Sicherung des Schut-zes des Kindes/Jugendlichen/jungen Erwachsenen ausreichend beitragen kann
• zu Strategien der Gesprächsführung
• bei der Motivation des jungen Menschen ggf. seiner Eltern zur Annahme von Hilfe oder
• bei der Hinzuziehung des Jugendamts
4. Intervention: Hinsehen – Wahrnehmen – Handeln
4.1. Beschwerdesystem
Jede Beschwerde wird grundsätzlich ernst genommen, und ihr wird zeitnah nachgegangen. Darüber wird zunächst Stillschweigen gewahrt. Beschwerden können an jede mitarbeitende Person – ehren- wie hauptamtlich – gerichtet werden. Die Ehrenamtlichen entscheiden dann, orientiert am Inhalt der Beschwerde, ob sie der Beschwerde selber nachgehen oder sich damit an eine hauptamtlich mitar-beitende Person wenden. Beschwerden sind sowohl mündlich, als auch schriftlich möglich, als ano-nyme Nachricht in unserem Briefkasten, per E-Mail, Instagram oder WhatsApp. Wir haben eine feh-lerfreundliche Grundhaltung, die es von uns fordert, uns bei Bedarf zu entschuldigen.
4.2. Handlungs- und Verhaltensempfehlungen
Folgende allgemeine Handlungs- und Verhaltensempfehlungen dienen der Orientierung, wenn sich uns Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene anvertrauen oder wenn wir mit einem Fall von Ge-walt konfrontiert werden:
1. Ruhe bewahren.
2. Wir dokumentieren die Feststellungen bzw. Informationen. Dazu gehören Zeitpunkt, Art der Feststellung beziehungsweise wörtlicher Inhalt der Information. Wir schreiben die rei-nen Informationen auf, ohne Interpretation (!) und ohne Nachfrage. Das bedeutet, das Ge-sprächsprotokoll ist als Gedächtnisprotokoll zeitnah anzufertigen!
3. Es ist wichtig, dass wir den Schilderungen der Betroffenen zuhören und ihnen Glauben schenken.
4. Wir geben die Zusage, dass alle weiteren Schritte, z.B. die Information der Erziehungsbe-rechtigten (sofern sie nicht als TäterIn in Frage kommen), in Absprache erfolgen. An keiner Stelle handeln wir „über den Kopf“ der betroffenen Person. Wir geben keine Versprechun-gen ab, die nicht eingehalten werden können und erläutern, dass wir uns zunächst selbst Un-terstützung (bei den Zuständigen/bei Fachberatungsstellen) holen.
5. Auf keinen Fall sprechen wir die tatverdächtige Person auf den Verdacht an.
6. Die Leitung des HoT wird informiert (außer ihr selbst wird der Vorwurf gemacht). Diese übernimmt ab hier die Verantwortung.
7. Ein Kriseninterventionsteam wird gebildet.
8. Wir planen gemeinsam mit der HoT-Leitung das weitere Vorgehen unter Berücksichtigung der Wünsche der Betroffenen und unter Einschaltung einer Fachberatungsstelle.
9. Wir protokollieren möglichst alle Schritte und Gespräche sehr genau.
10. Bei einem konkreten Verdacht kümmert sich die HoT-Leitung mit dem Kriseninterventions-team um die angemessenen weiteren Schritte. Es wird geklärt, ob die Ermittlungsbehörden, wie Polizei oder Staatsanwaltschaft, eingeschaltet werden müssen.
11. Es wird überlegt, ob und wie die Öffentlichkeit über diesen Vorfall informiert werden soll.
12. Bei einem Verdachtsfall, der sich als unbegründet und falsch erweist, ist das Ziel die voll-ständige gesellschaftliche Rehabilitation der verdächtigten Person.
Die Zuständigkeit hierfür liegt bei der HoT-Leitung und dem Presbyterium.
◦ Alle Beteiligten müssen darüber informiert werden
◦ Bei dem Prozess ist die Vertrauensbeziehung wiederherzustellen
4.3. (Beratungs-) Adressen
anonyme Fachberatungsstelle
Nummer gegen Kummer (Für Kinder: 116111 / Für Eltern: 0800/1110550)
Spezialisierte Fachberatungsstelle Belladonna
Westernstraße 28 33098 Paderborn
Tel.: 05251/12196-19 E-Mail: belladonna@skf-paderborn.de
Jugendamt Paderborn
Aldegreverstr. 10 – 14 33102 Paderborn
Tel.: 05251/308-5188 oder 05251/308-0 wenn besetzt
E-Mail: kindesschutz@kreis-paderborn.de
Meldestelle nach dem KGSsG Fachstelle „Prävention und Intervention“ der EkvW
Altstädter Kirchplatz 5 33602 Bielefeld
Tel.: 0521/594-381 und -380
E-Mail: marion.neuper@ekvw.de und christian.weber@ekvw.de
weitere Informationen unter:
• https://www.hinschauen-helfen-handeln.de/
• https://www.evangelisch-in-westfalen.de/angebote/umgang-mit-verletzungen-der-sexuellen-selbstbestimmung/
Anhang
• Risikoanalyse Mitarbeitende - Material aus „der Paritätische“ Arbeitshilfe Schutzkonzepte für die Kinder- und Jugendarbeit ausgefüllt
• Risikoanalyse mit Jugendlichen - verschriftlicht
• Risikoanalyse mit Kindern - verschriftlicht
• Selbstverpflichtungserklärung
• Formular zur Beantragung eines Führungszeugnisses
• Handlungsleitfaden im Verdachtsfall
• Interventionsplan bei (sexualisierter) Gewalt unter Gleichaltrigen innerhalb des HoT
• Dokumentationsbogen im Verdachtsfall
Konzept zum Schutz vor sexualisierte Gewalt
im
„Haus der offenen Tür“ Altenbeken
Erarbeitet von
Susanne Grenz, Ltg des Hauses der offenen Tür in Altenbeken
und Team
Eichendorffstraße 9
33184 Altenbeken
Stand April 2025
Inhaltsangabe
Seite
1. Einleitung
1.1. Vorwort………………………………………..……………….………………………….…...4
1.2. Ziele des partizipativ erarbeiteten Schutzkonzeptes…………………………………………...4
2. Risikoanalyse
2.1. Spezifische Risikofaktoren…………………………………………………………………….4
2.1.1. Raum- und Geländesituation……………………..…………….…………….……...4
2.1.2. Ehrenamtliches Engagement………………………..……………………………….5
2.1.3. pädagogische Settings…………………………..…………………………………...5
2.2. Weiterführende Risikoanalyse…………………..………….………………………………….5
2.2.1. Standort Altenbeken………………..………….………….…………………………………5
2.2.2. Standort Schwaney…………………………………...……………………………...6
3. Prävention
3.1. Leitbild und Verhaltenskodex…………………………..……………………………………...7
3.1.1. Leitbild…………………………………………………….………………………..7
3.1.2. Verhaltensleitlinien…………………………………………..……………………..7
3.1.3. erweiteretes Führungszeugnis…………………………………...………………….7
3.1.4. Sensibilisierung und Fortbildungen aller Mitarbeitenden…………….…………….8
3.1.5. Öffentlichkeitsarbeit………………………………..………………....…………….8
3.1.6. Qualitätsmanagement……………………………...….…………………………….8
3.2. Maßnahmen und Handlungsleitfäden zur Vehinderung sexualisierter Gewalt…...…………...9
3.2.1. Vereinbarungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen………….……………9
3.2.2. Umgang mit Fotomaterial……….…………………………………..……………...9
3.2.3. Umgang mit persönlichen Daten….………………………………………………..9
3.2.4. Umgang mit Geschenken…………………………………….……………………..9
3.2.5. Einsatz von Ehrenamtlichen……………………...…………….…………………..9
3.2.6. Projekte mit Übernachtung…………………………………...……………………10
3.2.7. Fahrten/Mitnahme……………………………………….………….….………….10
3.2.8. Vertrauliche Gesprächen…………………………………..…..…………………...10
3.2.9. Transparenz im pädagogischen Handeln……………….….………..……………..10
3.3. AnsprechpartnerInnen……………………………………..…….….…………….…………..10
3.3.1. Aufgaben der / des AnsprechpartnerIn……………….…...……………………….11
4. Intervention: hinsehen – wahrnehmen – handeln
4.1. Beschwerdesystem…………………………………………….………….…….…………….12
4.2 Handlungs- und Verhaltensempfehlungen…………………………..….……………………..12
4.3. (Beratungs-) Adressen……………………………….…………………..….………………...13
Anhang
• Risikoanalyse Mitarbeitende - Material aus „der Paritätische“ Arbeitshilfe Schutzkonzepte für die Kinder- und Jugendarbeit ausgefüllt
• Risikoanalyse mit Jugendlichen - verschriftlicht
• Risikoanalyse mit Kindern - verschriftlicht
• Selbstverpflichtungserklärung
• Formular zur Beantragung eines Führungszeugnisses
• Handlungsleitfaden im Verdachtsfall
• Interventionsplan bei (sexualisierter) Gewalt unter Gleichaltrigen innerhalb des HoT
• Dokumentationsbogen im Verdachtsfall
1. Einleitung
1.1 Vorwort
Das Haus der offenen Tür (HoT) in Altenbeken ist eine Einrichtung der offenen Kinder- und Ju-gendarbeit, die seit Januar 1992 besteht. Es wird von der evangelischen Kirchengemeinde Bad Driburg, die nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz zu den Trägern der freien Jugendhilfe gehört, getragen. Das Haus versteht sich als Freizeit-, Begegnungs- und Bildungszentrum für Kinder, Ju-gendliche und junge Erwachsene im Alter von 6 bis 26 Jahren.
Die gesellschaftliche Sensibilisierung, nicht zuletzt durch die Aufdeckung verschiedener Fälle von sexualisierter Gewalt und die Einführung eines landeskirchlichen Gesetzes zum Schutz vor sexuali-sierter Gewalt haben einen Prozess in Gang gesetzt, der Heranwachsende vor sexualisierter Gewalt schützen soll. Dieser Prozess beinhaltet neben landeskirchlich verpflichtenden Vorgaben zur Quali-fizierung von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitenden auch den Auftrag zur Erstellung von Schutzkonzepten. In Folge dieses Auftrages ist der Evangelische Kirchenkreis Paderborn und alle seine Untergliederungen aufgefordert, Schutzkonzepte zu entwickeln, so auch das Haus der offenen Tür Altenbeken.
Auch als ein Teil der freien Jugendhilfe, zum Jugendamt des Kreises Paderborn gehörend, hat sich das Haus der offenen Tür Altenbeken 2023 auf den Weg gemacht das vorliegende Schutzkonzept in einem partizipativen Entwicklungsprozess zu erstellen. Dabei eingebunden waren sowohl die uns anvertrauten Kinder, die jugendlichen Besuchenden des Hauses, ehrenamtlich als auch hauptamtlich Mitarbeitende und Personen des Leitungsgremiums der Kirchengemeinde.
1.2. Ziele des partizipativ erarbeiteten Schutzkonzeptes
Die partizipative Entwicklung des Schutzkonzeptes bringt es mit sich, dass viele strukturelle, bauli-che und personelle Risikofaktoren erkannt, benannt und minimiert werden können. Ziel dieses Vor-gehens ist die Schaffung eines Bewusstseins für potentielle Risikofaktoren und das Kennenlernen von Beschwerdemöglichkeiten, Interventionsvorgehen und Hilfsangeboten; auch soll eine möglichst hohe Sprachfähigkeit aller bezüglich dieser Thematik hergestellt werden. Die Erstellung des Schutz-konzeptes dient also dem HoT auch zur Bewahrung, Sicherung und Verbesserung des Wohlfühl- und Schutzraumes.
2. Risikoanalyse
2.1. Spezifische Risikofaktoren
Ein wirksames Schutzkonzept muss an den spezifischen Bedingungen und Strukturen des Hauses der offenen Tür in Altenbeken ansetzen. Mithilfe einer fundierten Risikoanalyse, bei der sowohl die besuchenden Kinder und Jugendlichen als auch die haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden einge-bunden waren, konnten relevante Punkte herausgearbeitet werden.
2.1.1. Raum- und Geländesituation
Das HoT Altenbeken hat zwei Standorte: zum einen die untere Etage des Gemeindehauses in Alt-enbeken mit einem das Haus umgebenden Außengelände; und zum anderen die deutlich kleinere Zweigstelle in einem Haus im Ortsteil Schwaney. Hier gibt es ebenfalls ein großes Außengelände mit einem Abenteuerspielplatz. Außengelände und Abenteuerspielplatz liegen komplett im öffentli-chen Raum und sind auch öffentlich zugängig und genutzt.
2.1.2. Ehrenamtliches Engagement
Ohne ehrenamtliches Engagement sind große Teile unseres (Ferien)programms und einige Projekte nicht durchführbar. Ehrenamtlich Engagierte werden von uns stets gesucht und gut begleitet. Wir bilden selbst vor Ort regelmäßig neue Ehrenamtliche aus (Jugendleiter-Schulung) und haben somit Einfluss auf den Inhalt und die Qualität der Ausbildung.
2.1.3. Pädagogische Settings
Neben der klassischen offenen Arbeit im Nachmittags- / Abendbereich und an den Wochenenden werden von uns unterschiedliche Gruppen und Projekte angeboten und / oder in die Einrichtung eingeladen; außerdem verantworten wir ein umfangreiches Ferienprogramm. Auch verschiedene Feste und Begegnungsformate finden im und ums HoT statt. So vielfältig wie das Programm ist die Gruppe der pädagogisch handelnden Personen, die sich aus Haupt- und Ehrenamtlichen, Praktikan-tInnen und KooperationspartnerInnen unterschiedlichsten Alters zusammensetzt.
2.2. Weiterführende Risikoanalyse
Im Rahmen der Evaluierung wurde die Arbeitshilfe des Paritätischen Jugendwerks („Arbeitshilfe Schutzkonzept für die Kinder- und Jugendarbeit“) eingesetzt, um belastbarere Fakten zu generieren. Die folgende Auswahl der detaillierten Ergebnisse (die gesamte Risikoanalyse ist im Anhang des Schutzkonzeptes einzusehen) beschreibt die für das HoT Altenbeken spezifischen Risikofaktoren. Wir sind uns dieser Faktoren bewusst und haben sie bei der Präventionskonzeption mitgedacht.
2.2.1.Standort Altenbeken:
a) Toiletten
Zum Schutz vor unerwünschten Blicken oder Film-/Bildaufnahmen fehlen im Toilettenbereich Trennwände, die von der Decke bis zum Boden gehen. Hier wurden zeitnah von uns kleine Umbau-ten vorgenommen, so dass die vorderste Tür, die keine Möglichkeit bietet, drüber oder drunter her zu schauen, abgeschlossen werden kann.
b) Saal
Der große Saal ist mit zwei großen Flügeltüren vom Kommunikationsraum getrennt. Zur besseren Einsicht in diesen großen Raum wird darauf geachtet, dass stets alle vier Türen weit geöffnet sind. Wenn die Nutzung des Raumes, wie z.B. beim Tischtennisspiel, die Schließung einer der beiden Flügeltüren erforderlich macht (damit z.B. der Tischtennisball nicht immer so weit weg rollt), wird eine Ausnahme gemacht.
c) Spiele Raum
Auch bei diesem Raum wird (weiterhin) darauf geachtet, dass die Tür stets (weit) geöffnet ist. Das bedingt auch, dass die dort spielenden Kinder und Jugendlichen auf die Lautstärke achten.
d) Küche und Getränke
Die Küche hat eine umlaufende Theke, hinter der kleinere Kinder von außen nicht gesehen werden können. Um die fortwährende Sichtbarkeit und damit Sicherheit aller zu gewährleisten, werden die Wasserflaschen mit Gläsern auf den Tisch vor der Küche im gut einsehbaren Kommunikationsraum gestellt. So können alle jederzeit sich etwas zu trinken nehmen, ohne die Küche betreten zu müssen.
e) Werkraum
Die Tür zum Werkraum ist immer geschlossen und niemand hat Zutritt. Wenn der Werkraum als solcher genutzt wird, ist die Tür weit geöffnet.
f) Jugendraum
Den Jugendraum nutzen die über 12 - Jährigen, um sich aus dem Trubel der oftmals lautstark spielenden jüngeren Besuchenden zurückzuziehen und dort teilweise auch ihre eigene Musik zu hö-ren. Der Jugendraum verfügt über eine gute Schallisolierung zum Kommunikationsraum und den anderen angrenzenden Räumen. Die Tür zum Jugendraum ist immer geöffnet zu halten; auf die Auswahl der abgespielten Musik achten wir, so dass die Texte dem Jugendschutzgesetz entsprechen.
g) Helligkeit / Beleuchtung / Raum-Einsicht
Die Räumlichkeiten sind alle sehr gut mit Beleuchtung ausgestattet. Die Besuchenden ziehen es teilweise vor, im Halbdunkeln zu sitzen, sei es auf den Sofas oder auch draußen vor der Eingangstür. Wir achten darauf, dass stets alle Bereiche gut beleuchtet sind und vor allem in der dunkleren Jah-reszeit rechtzeitig die Außenbeleuchtung eingeschaltet ist. Ebenso achten die Mitarbeitenden darauf, dass die Vorhänge weit zurückgezogen sind, so dass die Räume auch durch die Fenster von außen gut einsehbar sind. Abhängig von der konkreten Besuchersituation achten die Mitarbeitenden da-rauf, in regelmäßigen Abständen in alle benutzten Räume hinein zu gehen bzw. in diese hinein zu schauen.
2.2.2. Standort Schwaney
Die Räumlichkeiten am Standort in Schwaney sind deutlich kleiner; außerdem teilen wir uns diese mit der dortigen Offenen Ganztagsschule (OGS).
Am Standort Schwaney wird darauf geachtet, dass die ge-, aber nicht abgeschlossenen Türen zum Putzmittelraum und zu einem kleinen Abstellraum geschlossen bleiben, während die Tür zum Spiele Raum weit geöffnet steht. Das teilweise schlecht einsehbare Außengelände, das ja sowohl öffentlich nutzbar ist als auch vom Haus der offenen Tür (mit) genutzt wird, wird in regelmäßigen Abständen von den Mitarbeitenden aufgesucht, auch, um hier der Aufsichtspflicht nachzukommen und der Sicherstellung des Schutzes Rechnung zu tragen. Ein Restrisiko bleibt hier jedoch bestehen. Dies liegt auch an der Situation, dass es ein öffentlicher Raum ist. Somit ist diese Tatsache von unserer Seite aus nicht beeinflussbar. Wir sind uns dessen bewusst.
3. Prävention
3.1. Leitbild und Verhaltenskodex
3.1.1. Leitbild
Im Haus der offenen Tür der ev. Kirchengemeinde in Altenbeken sind alle 6-26 Jährigen herzlich willkommen unabhängig ihres kulturellen, religiösen, sexuellen, sozialen, familiären, politischen Hin-tergrundes und ihrer Weltanschauung, ethnischer Gruppierung, jugendkultureller Ausrichtung und Nationalität. Es wird Raum der Begegnung, Toleranz und Solidarität gegeben, so dass Vertrauen, Achtung und Respekt wachsen können. Jedwede Art der Diskriminierung und Gewalt – sei es kör-perliche, psychische (oftmals verbale), sexualisierte und soziale Gewalt – hat bei uns keinen Platz. So wollen wir für alle Besuchenden eine Atmosphäre schaffen, die ihnen vermittelt, dass sie ange-nommen, geschätzt, geliebt und wertvoll sind, so wie sie sind.
3.1.2. Verhaltensleitlinien
Die Mitarbeitenden des HoT entwickeln und leben eine Kultur der Achtsamkeit zum Schutz vor jeder Form der Gewalt, sei sie körperlicher, psychischer oder sexualisierter Natur und vor Grenzver-letzungen. Die Aufmerksamkeit, also das Hinschauen und Hinhören gilt dabei allen Beteiligten: Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen, haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden, sich selbst und anderen gegenüber. Wir achten die Persönlichkeit und Würde jedes Menschen und respektieren individuelle Grenzen. Unser Handeln ist von einer grundlegenden Haltung der Achtsamkeit, des Respektes und der Wertschätzung geprägt ist. Wir verpflichten uns zur Einhaltung der Standards, die
• nach der UN-Kinderrechtskonvention,
• nach dem Bundeskinderschutzgesetz (insbesondere §8 und §72a SGB VIII) für den Schutz von Kindern und Jugendlichen
• nach der Gewaltschutzrichtlinie der Evangelischen Kirche Deutschlands und
• nach dem Kirchengesetz der EKvW zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (insbesondere Ab-standsgebot, Abstinenzgebot, Meldepflicht) gelten.
Wir sehen uns verantwortlich für die Herstellung und Erhaltung eines Schutz- und Wohlfühlraumes für alle Besuchenden und Mitarbeitenden. Daher gestalten wir die Beziehungen zu den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen transparent in positiver Zuwendung und gehen verantwor-tungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Individuelle Grenzen der Besuchenden werden von uns respektiert. Dies bezieht sich insbesondere auf die Intimsphäre von Kindern, Jugendlichen und jun-gen Erwachsenen. In unserer Rolle als Mitarbeitende der Kinder- und Jugendarbeit haben wir eine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung. Wir sind uns dieser bewusst. Wir bemühen uns jede Form der persönlichen Grenzverletzung wahrzunehmen und diese Situationen offen zu besprechen. Im Konfliktfall ziehen wir (professionelle) fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informieren die Verantwortlichen auf Leitungsebene. Der Schutz der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwach-senen steht dabei an erster Stelle.
3.1.3. erweitertes Führungszeugnis
Alle im HoT Tätigen (haupt- wie ehrenamtlich) legen vor oder zu Beginn ihrer Tätigkeit ein eintrags-freies erweitertes Führungszeugnis vor. Dies wird im HoT dokumentiert. Zur Beantragung dieser Führungszeugnisse gibt es Vorlagen, die wir mit entsprechendem zeitlichem Vorlauf aushändigen und dabei den Hintergrund der Maßnahme und das Procedere erklären. Hauptamtliche werden im Abstand von maximal fünf Jahren schriftlich zur Erneuerung des Führungszeugnisses aufgefordert. Ehrenamtliche legen spätestens alle drei Jahre ein neues Führungszeugnis vor. Jugendliche unter 14 Jahren, die sich im HoT ehrenamtlich einbringen, legen eine „Selbstverpflichtungserklärung“ vor, die den Schutz vor jeglicher Art von Gewalt thematisiert. Diese Selbstverpflichtungserklärung lassen wir uns zusätzlich von allen bei uns Tätigen unterschreiben. Hierzu zählen ebenfalls PraktikantInnen, die auch ein eintragsfreies erweitertes Führungszeugnis vorzulegen haben.
3.1.4. Sensibilisierung und Fortbildungen aller Mitarbeitenden
Das Haus der offenen Tür Altenbeken setzt mit konkreten Anforderungen qualitative Standards, die als Minimum vorausgesetzt werden, um sich im HoT – ehren- oder hauptamtlich – einbringen zu können. Diese Standards können zum Teil über Schulungen erworben werden, die das HoT in Zu-sammenarbeit mit anderen Trägern, dem Kirchenkreis sowie dem Kreisjugendamt anbietet.
• Die hauptamtlich Mitarbeitenden des HoT haben alle Module der mehrtägigen Schulung „Hinschauen – Helfen – Handeln“ absolviert bzw. absolvieren diese, sobald diese angeboten werden. Zudem nehmen sie an Fortbildungen des Kreisjugendamtes zu diesem Themenkom-plex teil.
• Ehrenamtlich Engagierte absolvieren je nach Art ihrer Tätigkeit im HoT die Schulungen „Basismodul 1“ oder „Basismodul 2“, die ebenfalls im Rahmen des Konzeptes von „Hin-schauen – Helfen – Handeln“ entwickelt wurden.
• Praktikanten/Innen absolvieren ebenfalls, je nach zeitlichem Umfang des Praktikums die Schulungen „Basismodul 1“ oder „Basismodul 2“. Als Mindestvoraussetzung wird mit den Praktikanten/Innen ein sensibilisierendes Gespräch geführt; sie werden auf das Schutzkon-zept hingewiesen und ihnen wird der Handlungsleitfaden im Verdachtsfall an die Hand ge-geben.
• Andere im und ums Hot Tätige: Kooperationspartner wie z.B. Leitende der Kulturruck-sackprojekte, die bei uns im Haus stattfinden, HausmeisterIn, KüsterIn, PfarrerIn, die wäh-rend ihrer Tätigkeit mit Besuchenden in Kontakt kommen, werden auf das Schutzkonzept hingewiesen; auch und ihnen wird der Handlungsleitfaden im Verdachtsfall gegeben.
3.1.5. Öffentlichkeitsarbeit
Der Handlungsleitfaden für den Verdachtsfall sexualisierter Gewalt bekommen nicht nur alle Mitar-beitende, sondern für alle Besuchende und Mitarbeitende des HoTs hängt dieser gut sicht- und les-bar an der Pinnwand im Kommunikationsraum. Das Konzept ist auf der Homepage des HoT zu fin-den. In den Dienstgesprächen berichten die Mitarbeitenden über das Schutzkonzept und eventuelle Projekte in diesem Zusammenhang.
3.1.6. Qualitätsmanagement
Das Schutzkonzept wird regelmäßig auf seine Aktualität, Durchführbarkeit und Nachhaltigkeit überprüft. Bei Notwendigkeit wird es angepasst. Dazu wird es alle drei bis fünf Jahre im Teamge-spräch thematisiert und evaluiert, auch mit Blick auf aktuelle Entwicklungen, die die Besuchenden-struktur und die Mitarbeitenden betreffen.
3.2. Maßnahmen und Handlungsleitfäden zur Verhinderung sexualisierter Gewalt
3.2.1. Vereinbarungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
Um Kinder/Jugendliche/junge Erwachsene, die das Hot besuchen, bestmöglichst vor jeglicher Art von Gewalt zu schützen vermeiden wir Situationen, in denen wir als Mitarbeitende alleine mit ei-nem/r Besuchenden (in einem geschlossenen Raum) sind. Wir achten auf Einsehbarkeit und gut aus-geleuchtete Räume. Wir respektieren die persönlichen Grenzen unseres Gegenübers und gehen sen-sibel mit dem individuellen Nähe- und Distanzbedürfnis um. Von sich aus suchen die Mitarbeiten-den keinerlei Körperkontakt zu den Besuchenden.
3.2.2. Umgang mit Fotomaterial
Schon aus rechtlichen Gründen (Recht am eigenen Bild) lassen wir uns vor jeder Veröffentlichung von Bildmaterial eine Fotoeinverständniserklärung ausfüllen und unterschreiben, bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren auch von deren Erziehungsberechtigten. Bei der Nutzung des Handys als Fotoapparat von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die unser Haus besuchen, thematisieren die Mitarbeitenden das Persönlichkeitsrecht und damit einhergehend das Recht am eigenen Bild.
3.2.3. Umgang mit persönlichen Daten
Wir achten darauf, dass gemäß der DSGVO Kap.2 ab Artikel 5 keine privaten Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder Wohnadressen weitergegeben werden.
3.2.4. Umgang mit Geschenken
Geschenke dürfen von Erwachsenen und ehrenamtlich tätigen Jugendlichen nicht genutzt werden, um den Beziehungsaufbau zu einem jungen Menschen zu unterstützen. Unangemessene Geschenke, die ohne einen ersichtlichen Grund überreicht werden, sind von Mitarbeitenden und ehrenamtlich Tätigen abzulehnen. Wenn eine mitarbeitende Person ein Geschenk erhalten hat, informiert sie das Team hierüber.
3.2.5. Einsatz von Ehrenamtlichen
In unserer Arbeit hat der Einsatz von Ehrenamtlichen einen festen Platz, da sie der Persönlichkeits-entwicklung der Heranwachsenden dienlich sind. Ehrenamtliche mit ihren unterschiedlichen Bega-bungen sind auch die Voraussetzung, ein breitgefächertes Angebot im Ferienprogramm bei kreativen Projekten usw. anbieten zu können. Die Ausbildung, Begleitung und Förderung von Ehrenamtlichen ist somit wichtiger Bestandteil der Arbeit. Die „Basisschulung 1“ und die „Basisschulung 2“, die im Rahmen des Konzeptes von „Hinschauen – Helfen – Handeln“ der ev. Kirche entwickelt wurden, sindfester Bestandteil der Jugendleiterschulung. Vor jedem Einsatz im Sommerferienprogramm, bei dem jugendliche Ehrenamtliche ohne hauptamtliche Begleitung eine Gruppe von Kindern betreuen, ist zusätzlich die Unterschrift einer „Selbstverpflichtungserklärung“ notwendig und die Vorlage eines eintragsfreien erweiterten Führungszeugnisses spätestens alle drei Jahre. (siehe auch 3.1.3. und 3.1.4.).
Ehrenamtliche ProjektleiterInnen werden auf das Schutzkonzept hingewiesen, der Handlungsleitfa-den im Verdachtsfall wird ausgehändigt und die Unterschrift auf der „Selbstverpflichtungserklä-rung“ eingeholt.
3.2.6. Projekte mit Übernachtung
Bei Fahrten mit Übernachtung achten wir bei der Zimmeraufteilung der Kinder/Jugendlichen/jungen Erwachsenen auf geschlechtergetrennte Unterbringung und persönliche Bedürfnisse. Dem Bedürf-nis nach Intimsphäre wird Rechnung getragen, indem die Zimmer nur nach vorherigem Anklopfen betreten werden. Ein Besuch in einem anderen Zimmer ist für Mitarbeitende sowie Teilnehmende mit Beginn der Nachtruhe nicht mehr gestattet. Die Mitarbeitenden achten auf die Einhaltung der Regeln. Bei einer Fahrt mit Übernachtung sind immer mindestens zwei hauptamtlich Mitarbeitende als Betreuung dabei.
3.2.7. Fahrten/Mitnahme
Vor der Beförderung anvertrauter Kinder und/oder Jugendlicher/junger Erwachsener mit privatem PKW wird eine andere mitarbeitende Person informiert.
3.2.8. Vertrauliche Gespräche
Seelsorgerliche Gespräche sind Teil unserer Arbeit. Für diese Gespräche ist von Seiten der ge-sprächssuchenden Kinder/Jugendlichen/jungen Erwachsenen ein vertraulicher, geschützter Rahmen gewünscht und benötigt. Um sicher zu stellen, dass das Gesprochene nicht anderen Personen zu Gehör bekommen, ist ein relativ schallgeschützter Raum erforderlich. Andererseits ist dem Sicher-heitsbedürfnis der Seelsorgesuchenden und Zuhörenden Rechnung zu tragen. Für diese Gespräche, die manchmal am Küchentresen oder offenen Bereich entstehen, können sich die Gesprächspartne-rInnen in das Büro mit Glastür und Fenstern an zwei Seiten zurückziehen. So ist sowohl ein vertrau-licher Rahmen als auch der Schutz durch Einsehbarkeit gewährleistet.
3.2.9. Transparenz im pädagogischen Handeln
Weichen wir von einer der Verhaltensregeln aus guten Gründen ab, ist dies im Vorfeld mit mindes-tens einem anderen Mitarbeitenden des HoT abzusprechen. Auch im Nachhinein besteht die Mög-lichkeit, das Gespräch zu suchen.
3.3. AnsprechpartnerInnen
Die Leitung des HoT steht als AnsprechpartnerIn zur Verfügung:
Susanne Grenz, Tel.: 05255 / 7577, E-Mail: hotaltenbeken@gmx.de
Als externe Ansprechpartnerin steht die Pfarrerin Frau Elhaus zur Verfügung:
Katrin Elhaus, Bahnhofstr. 5, 33184 Altenbeken, Tel.: 05255/6131, E-Mail: Katrin.Elhaus@kk-ekvw.de
Des Weiteren steht als externe Ansprechpartnerin von der Fachstelle Prävention und Schutz vor sexualisierter Gewalt Frau Hillebrand zur Verfügung (Multiplikatorin und Präventionsfachkraft):
Sonja Hillebrand, Klingenderstraße 13, 33100 Paderborn, Tel. 05251/5002-57, Mobil: 0171/7484542, E-Mail: sonja.hillebrand@kkpb.de
Die für das HoT Altenbeken zuständige Kinderschutzfachkraft (ehemals „insofern erfahrene Fach-kraft“ geannnt) nach § 8a SGB VIII, die außerhalb der Jugendhilfe tätig ist, ist ebenfalls Sonja Hil-lebrand.
3.3.1 Aufgaben der /des AnsprechpartnerIn
Die qualifizierte Ansprechpersonen des HoT Altenbeken dienen als verlässliche AnsprechpartnerIn-nen zu dem Thema sexualisierte Gewalt, an die sich Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Ehren-amtliche sowie deren Angehörige, zur Prävention oder Intervention, wenden können. Zu ihren Auf-gaben gehören:
• Verbindungsperson zwischen Betroffenen und Kriseninterventionsteam
• Anregung von Fachvorträgen externer ReferentIinnen (Beratungsstellen etc.)
• Unterstützung der Verantwortlichen für Pressearbeit zur Darstellung der Präventions- und Interventionsmaßnahmen in der Öffentlichkeit
• Kontaktpflege zu lokalen Netzwerken im Bereich „(sexualisierte) Gewalt“
• Anlaufstelle für alle Betroffenen, Ehrenamtlichen, MitarbeiterInnen sowie deren Angehörige
• Beratung zur Kontaktaufnahme mit der Meldestelle nach dem KGSsG Fachstelle „Präventi-on und Intervention“ der EKvW
• Einleitung von Interventionsmaßnahmen im Falle einer Beschwerde oder eines Verdachtes entsprechend der Handlungs- und Verhaltensempfehlungen (siehe 4.2)
• Nach Bedarf Kooperation mit dem Presbyterium bei Gesprächen über die Eignung von Eh-renamtlichen, MitarbeiterInnen
• Sensibilisierung aller Ehrenamtlichen, MitarbeiterInnen beispielsweise durch Gespräche, Teilnahme an Präventionsmaßnahmen, …
Die Kinderschutzfachraft, die den Hauptamtlichen des HoT als Ansprechpartnerin zur Verfügung steht, berät konkret
• bei der Prüfung der gewichtigen Anhaltspunkte
• bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos
• dabei, ob die derzeitige oder angestrebte externe oder eigene Hilfe zur Sicherung des Schut-zes des Kindes/Jugendlichen/jungen Erwachsenen ausreichend beitragen kann
• zu Strategien der Gesprächsführung
• bei der Motivation des jungen Menschen ggf. seiner Eltern zur Annahme von Hilfe oder
• bei der Hinzuziehung des Jugendamts
4. Intervention: Hinsehen – Wahrnehmen – Handeln
4.1. Beschwerdesystem
Jede Beschwerde wird grundsätzlich ernst genommen, und ihr wird zeitnah nachgegangen. Darüber wird zunächst Stillschweigen gewahrt. Beschwerden können an jede mitarbeitende Person – ehren- wie hauptamtlich – gerichtet werden. Die Ehrenamtlichen entscheiden dann, orientiert am Inhalt der Beschwerde, ob sie der Beschwerde selber nachgehen oder sich damit an eine hauptamtlich mitar-beitende Person wenden. Beschwerden sind sowohl mündlich, als auch schriftlich möglich, als ano-nyme Nachricht in unserem Briefkasten, per E-Mail, Instagram oder WhatsApp. Wir haben eine feh-lerfreundliche Grundhaltung, die es von uns fordert, uns bei Bedarf zu entschuldigen.
4.2. Handlungs- und Verhaltensempfehlungen
Folgende allgemeine Handlungs- und Verhaltensempfehlungen dienen der Orientierung, wenn sich uns Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene anvertrauen oder wenn wir mit einem Fall von Ge-walt konfrontiert werden:
1. Ruhe bewahren.
2. Wir dokumentieren die Feststellungen bzw. Informationen. Dazu gehören Zeitpunkt, Art der Feststellung beziehungsweise wörtlicher Inhalt der Information. Wir schreiben die rei-nen Informationen auf, ohne Interpretation (!) und ohne Nachfrage. Das bedeutet, das Ge-sprächsprotokoll ist als Gedächtnisprotokoll zeitnah anzufertigen!
3. Es ist wichtig, dass wir den Schilderungen der Betroffenen zuhören und ihnen Glauben schenken.
4. Wir geben die Zusage, dass alle weiteren Schritte, z.B. die Information der Erziehungsbe-rechtigten (sofern sie nicht als TäterIn in Frage kommen), in Absprache erfolgen. An keiner Stelle handeln wir „über den Kopf“ der betroffenen Person. Wir geben keine Versprechun-gen ab, die nicht eingehalten werden können und erläutern, dass wir uns zunächst selbst Un-terstützung (bei den Zuständigen/bei Fachberatungsstellen) holen.
5. Auf keinen Fall sprechen wir die tatverdächtige Person auf den Verdacht an.
6. Die Leitung des HoT wird informiert (außer ihr selbst wird der Vorwurf gemacht). Diese übernimmt ab hier die Verantwortung.
7. Ein Kriseninterventionsteam wird gebildet.
8. Wir planen gemeinsam mit der HoT-Leitung das weitere Vorgehen unter Berücksichtigung der Wünsche der Betroffenen und unter Einschaltung einer Fachberatungsstelle.
9. Wir protokollieren möglichst alle Schritte und Gespräche sehr genau.
10. Bei einem konkreten Verdacht kümmert sich die HoT-Leitung mit dem Kriseninterventions-team um die angemessenen weiteren Schritte. Es wird geklärt, ob die Ermittlungsbehörden, wie Polizei oder Staatsanwaltschaft, eingeschaltet werden müssen.
11. Es wird überlegt, ob und wie die Öffentlichkeit über diesen Vorfall informiert werden soll.
12. Bei einem Verdachtsfall, der sich als unbegründet und falsch erweist, ist das Ziel die voll-ständige gesellschaftliche Rehabilitation der verdächtigten Person.
Die Zuständigkeit hierfür liegt bei der HoT-Leitung und dem Presbyterium.
◦ Alle Beteiligten müssen darüber informiert werden
◦ Bei dem Prozess ist die Vertrauensbeziehung wiederherzustellen
4.3. (Beratungs-) Adressen
anonyme Fachberatungsstelle
Nummer gegen Kummer (Für Kinder: 116111 / Für Eltern: 0800/1110550)
Spezialisierte Fachberatungsstelle Belladonna
Westernstraße 28 33098 Paderborn
Tel.: 05251/12196-19 E-Mail: belladonna@skf-paderborn.de
Jugendamt Paderborn
Aldegreverstr. 10 – 14 33102 Paderborn
Tel.: 05251/308-5188 oder 05251/308-0 wenn besetzt
E-Mail: kindesschutz@kreis-paderborn.de
Meldestelle nach dem KGSsG Fachstelle „Prävention und Intervention“ der EkvW
Altstädter Kirchplatz 5 33602 Bielefeld
Tel.: 0521/594-381 und -380
E-Mail: marion.neuper@ekvw.de und christian.weber@ekvw.de
weitere Informationen unter:
• https://www.hinschauen-helfen-handeln.de/
• https://www.evangelisch-in-westfalen.de/angebote/umgang-mit-verletzungen-der-sexuellen-selbstbestimmung/
Anhang
• Risikoanalyse Mitarbeitende - Material aus „der Paritätische“ Arbeitshilfe Schutzkonzepte für die Kinder- und Jugendarbeit ausgefüllt
• Risikoanalyse mit Jugendlichen - verschriftlicht
• Risikoanalyse mit Kindern - verschriftlicht
• Selbstverpflichtungserklärung
• Formular zur Beantragung eines Führungszeugnisses
• Handlungsleitfaden im Verdachtsfall
• Interventionsplan bei (sexualisierter) Gewalt unter Gleichaltrigen innerhalb des HoT
• Dokumentationsbogen im Verdachtsfall